Bundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Apothekerabschlüsse ab 2026
Sebastian VoigtBundestag beschleunigt Anerkennung ausländischer Apothekerabschlüsse ab 2026
Deutschland hat einen wichtigen Schritt unternommen, um den Fachkräftemangel in Apotheken zu bekämpfen. Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen soll. Damit wird es für Apothekerinnen und Apotheker, die außerhalb der EU ausgebildet wurden, einfacher, in deutschen Apotheken zu arbeiten – ohne lange bürokratische Verzögerungen.
Die neue Regelung soll voraussichtlich am 1. November 2026 in Kraft treten, sofern der Bundesrat in den kommenden Monaten zustimmt. Bisher müssen Apotheker mit Abschlüssen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums umfangreiche Prüfungen ihrer Unterlagen durchlaufen, um nachzuweisen, dass ihre Qualifikationen den deutschen Standards entsprechen. Das neue Gesetz ersetzt dieses Verfahren durch direkte Kompetenzfeststellungen, wodurch der Papierkram und die Wartezeiten deutlich reduziert werden.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Neuerung und warnt zugleich, dass in den nächsten Jahren tausende Apotheker fehlen werden. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte den wachsenden Fachkräftemangel in der Branche und bezeichnete die Reform als notwendige Maßnahme, um die personelle Versorgung der Apotheken sicherzustellen.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch zustimmen – dies könnte bereits im Mai geschehen. Nach der Zustimmung werden auch Anpassungen in der Approbationsordnung für Apotheker vorgenommen, um sie an das Apothekengesetz zur Versorgungssicherung anzupassen. Trotz des beschleunigten Anerkennungverfahrens bleibt die Qualität der Versorgung unverändert, da die beruflichen Standards gleich bleiben.
Das neue Gesetz räumt zentrale Hürden für qualifizierte Apotheker aus Drittstaaten aus, die in Deutschland arbeiten möchten. Mit der Zustimmung des Bundesrats tritt die Regelung Ende 2026 in Kraft und ermöglicht es nicht-europäischen Apothekern, schneller in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Änderung soll den Personalmangel lindern, ohne die fachlichen Standards in den Apotheken zu senken.






