Bundesgerichtshof urteilt: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo komplett sanieren
Charlotte RichterBundesgerichtshof urteilt: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo komplett sanieren
Ein jahrelanger Rechtsstreit um einen mangelhaften Silo ist mit einem richtungsweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs beendet worden. Der Fall begann, als ein Landwirt kurz nach der Fertigstellung des Bauwerks im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen in der Konstruktion entdeckte. Das Urteil bestätigt nun, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss – unabhängig vom Alter des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen.
Der Streit nahm im September 2010 seinen Anfang, als eine Baufirma für den Landwirten einen Befahrsilo errichtete. Schon bald danach zeigten sich sichtbare Risse und Unebenheiten an der Oberfläche. Der Landwirt leitete 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um die Mängel dokumentieren zu lassen.
2015 forderte der Landwirt 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst vollständig recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Zahlung später jedoch um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an den Problemen.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Dessen endgültiges Urteil war eindeutig: Das Bauunternehmen muss die Mängel wie ursprünglich zugesichert vollständig beheben. Das Gericht wies Argumente zur Alterung des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen zurück und bestätigte damit das Recht des Landwirts auf eine einwandfreie Konstruktion.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für Bausstreitigkeiten in Deutschland. Die Firma muss nun alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten durchführen. Der Landwirt erhält den Silo, der ihm ursprünglich versprochen wurde – frei von Mängeln.






