Bundesbehörden müssen IT-Projekte ab sofort strenger rechtfertigen

Admin User
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Ein Informationsschild, Gebäude, ein Schuppen, Bäume, Stromkabel und ein bewölkter Himmel.

Bundesbehörden müssen IT-Projekte ab sofort strenger rechtfertigen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat strengere Kontrollen für IT-Ausgaben der Behörden eingeführt. Ab Mittwoch bedürfen alle Digitalprojekte mit jährlichen Kosten von über 500.000 Euro oder einem Gesamtvolumen von mehr als drei Millionen Euro der vorherigen Genehmigung durch das Ministerium. Die Maßnahme geht auf eine Weisung aus der Kanzlei von Bundeskanzler Olaf Scholz zurück, die bereits bei Gründung des Digitalministeriums erlassen wurde.

Die neuen Regeln wurden am Dienstag auf einer Konferenz in Potsdam von Markus Richter, Staatssekretär im BMDV, bekannt gegeben. Sie stellen eine deutliche Veränderung in der Verwaltung öffentlicher Mittel für Technologieprojekte auf Bundesebene dar.

Das Genehmigungsverfahren betrifft ein breites Spektrum digitaler Vorhaben – von Digitalisierungsprojekten über Hardware- und Softwarebeschaffungen bis hin zu Schulungsprogrammen. Selbst strategische Investitionen wie IT-Sicherheitsaufrüstungen müssen künftig vom BMDV freigegeben werden, unabhängig von den Kosten.

Behörden sind verpflichtet, ihre geplanten IT-Projekte im Rahmen der Haushaltsplanung in einem zentralen System zu erfassen. Eine Datenbank mit rund 2.000 bereits bestehenden Projekten dient als Ausgangspunkt für die neue Aufsicht. Das Ministerium wird die Einreichungen vor, während und nach dem Haushaltsverfahren prüfen, um die Einhaltung der Vorgaben in jeder Phase zu gewährleisten.

Nicht alle Ressorts sind von den neuen Regelungen betroffen. Ausgenommen sind IT-Beschaffungen von Verteidigungsbehörden, Sicherheits- und Nachrichtendiensten, Polizeibehörden sowie Steuerverwaltungen. Nur Projekte mit vorheriger BMDV-Genehmigung erhalten künftig Finanzmittel, was die Kontrolle über die öffentlichen Ausgaben für Technologie weiter verschärft.

Die Richtlinie trat unmittelbar nach Richters Ankündigung in Kraft. Sie setzt eine ursprünglich von der Kanzlei des Bundeskanzlers bei Gründung des Digitalministeriums erlassene Vorgabe um und unterstreicht das Bestreben nach mehr Transparenz und Verantwortung bei staatlichen IT-Investitionen.

Die neue Vetomacht verleiht dem BMDV weitreichende Befugnisse über die digitalen Ausgaben des Bundes. Behörden müssen ihre Technologieinvestitionen künftig in einem formalen Genehmigungsverfahren rechtfertigen. Da Ausnahmen auf bestimmte Bereiche beschränkt bleiben, unterliegen die meisten staatlichen IT-Projekte von Anfang an einer strengeren Prüfung.