Bio-Getränke mit Zusätzen: EU-Logo bleibt tabu – Gericht entscheidet streng

Bio-Getränke mit Zusätzen: EU-Logo bleibt tabu – Gericht entscheidet streng
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über die Kennzeichnung von Bio-Getränken mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen entschieden. Der von der Firma Herbaria eingereichte Fall hat weitreichende Konsequenzen für die Verwendung des EU-Bio-Logos und des deutschen Biosiegels. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil auf eine frühere Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der festgestellt hatte, dass ein US-Produkt trotz zugesetzter Vitamine und Mineralstoffe weder das EU-Bio-Logo tragen noch auf biologische Herstellung hinweisen dürfe. Herbaria argumentierte, dieses Produkt sei anders behandelt worden, doch das Bundesverwaltungsgericht wies diesen Einwand zurück. Das Gericht urteilte, dass biologisch hergestellte Getränke, denen nicht-pflanzliche Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt wurden, weder das deutsche Biosiegel noch das EU-Bio-Logo tragen dürfen. Der Zusatz solcher Stoffe ist nur dann zulässig, wenn er gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem ist ein Hinweis in der Zutatenliste auf die biologische Herstellung einzelner Inhaltsstoffe künftig nicht mehr erlaubt. Die Behörden haben Herbaria angewiesen, das EU-Bio-Logo von ihrem Mischgetränk zu entfernen, dem Vitamine und Mineralstoffe beigefügt waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit damit abgeschlossen und bestätigt, dass der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Bio-Getränken nur dann gestattet ist, wenn er gesetzlich vorgesehen ist. Diese Entscheidung sichert die Glaubwürdigkeit des Bio-Siegels und gewährleistet eine einheitliche Anwendung des EU-Kennzeichnungsrechts.



