BGH-Urteil im Februar: Wer muss Dachwohnungen nach Baupleite fertigstellen?

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Ein Gebäude mit mehreren Fenstern, Eisengittern und einer Treppe, die zum Eingang führt.

Nach Insolvenz des Bauträgers: BGH wird im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung entscheiden - BGH-Urteil im Februar: Wer muss Dachwohnungen nach Baupleite fertigstellen?

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung von Dachgeschosswohnungen

Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung von Dachgeschosswohnungen

  1. Dezember 2025, 10:07 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. Februar 2025 ein richtungsweisendes Urteil fällen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet ist, unfertige Dachgeschosswohnungen nach der Insolvenz eines Bauunternehmens zu vollenden. Ein Streitfall in Nordrhein-Westfalen hat die Angelegenheit vor das höchste deutsche Gericht gebracht.

Der Konflikt entstand, als die Pleite eines Bauunternehmens die Fertigstellung von Dachgeschosswohnungen in einem Gebäude stoppte. Die Käufer dieser Einheiten forderten von der Eigentümergemeinschaft, wesentliche Bauteile wie nichttragende Wände, Heizkörper und die Elektroinstallation zu vervollständigen. Zudem verlangten sie den Einbau von Rohrleitungen und Dachflächenfenstern.

Mit der Entscheidung am 27. Februar wird geklärt, ob die Gemeinschaft zur Fertigstellung der umstrittenen Dachgeschosswohnungen verpflichtet ist. Die Eigentümer, die den Ausbau von Wänden, Heizung und Elektrik einfordern, erfahren dann, ob ihre Forderungen rechtlich begründet sind. Das Urteil wird Auswirkungen darauf haben, wie Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit unfertigen Immobilien nach dem Zusammenbruch eines Bauunternehmens umgehen müssen.

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