18 June 2026, 22:01

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

Verzögerung bei A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert

Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt weiterhin nicht voran. Rechtliche Herausforderungen haben das Projekt verzögert – in der kommenden Woche steht eine Gerichtsentscheidung an, die darüber entscheiden könnte, ob die Bauarbeiten auf Teilen der Strecke wiederaufgenommen werden dürfen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der A39 eingereicht. Dieser Abschnitt soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.

Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ geführt. Der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein, und die mündliche Verhandlung, die zunächst verschoben worden war, findet nun am 23. Juni statt. Eine Entscheidung wird für kommenden Dienstag erwartet – sie könnte den Weg für Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn freimachen.

Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg mit Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra eine neue Rastanlage, der Servicebereich Tappenbecker Moor, geplant.

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Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für den Baubeginn in zentralen Abschnitten ebnen. Die Zukunft des Projekts hängt maßgeblich vom Ausgang des Verfahrens ab – der Status des südlichen Abschnitts bleibt vorerst ungewiss. Die Vollendung der gesamten Strecke steht weiterhin in Abhängigkeit von der Klärung der rechtlichen Streitigkeiten.

Quelle