08 May 2026, 04:34

Warum Indiens Gouverneure immer wieder gegen Verfassungsrecht verstoßen

Ein großer Raum mit Möbeln wie Bänken und Tischen, der einen detaillierten Plan des Parlamentsgerichts für die Verhandlung des Earl Ferrers auf der linken Seite zeigt, mit Text oben und unten auf dem Papier.

Warum Indiens Gouverneure immer wieder gegen Verfassungsrecht verstoßen

Indisches Verfassungsrecht stützt sich seit langem auf ein zentrales Prinzip: Der Plenarsaal des Parlaments ist der einzige gültige Ort, um die Mehrheit einer Regierung zu überprüfen. Diese Regel wurde über die Jahrzehnte durch zahlreiche Urteile des Obersten Gerichtshofs bestätigt. Dennoch führen Streitigkeiten über die Rolle der Gouverneure bei der Regierungsbildung weiterhin zu juristischen Auseinandersetzungen und politischen Kontroversen.

Die Grundlage dieses Prinzips wurde 1994 im Fall S.R. Bommai gegen die Union von Indien gelegt, in dem der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Gouverneur die Mehrheit einer Partei nicht eigenständig beurteilen darf. Nur die gesetzgebende Versammlung kann dies durch eine Abstimmung im Parlament (Floor Test) feststellen. Das Urteil machte deutlich, dass subjektive Einschätzungen oder die Befürchtung unethischen Verhaltens keine Auflösung der Versammlung rechtfertigen – ein Punkt, der später im Fall Rameshwar Prasad gegen die Union von Indien (2006) bestätigt wurde.

2016 präzisierte der Fall Nabam Rebia gegen den stellvertretenden Parlamentspräsidenten weiter, dass ein Gouverneur den Rat des Ministerrats befolgen muss, solange dieser das Vertrauen des Parlaments genießt. Das Gericht betonte, dass der Ermessensspielraum des Gouverneurs begrenzt ist und nicht den Willen der gewählten Vertreter überstimmen darf. Dies fand 2023 im Fall Subhash Desai gegen den Gouverneur von Maharashtra Bestätigung, als der Oberste Gerichtshof urteilte, dass interne Parteistreitigkeiten dem Gouverneur nicht das Recht geben, zu entscheiden, wer über eine Mehrheit verfügt.

Trotz dieser klaren Rechtsprechung halten die Konflikte an. 2018 lud der Gouverneur von Karnataka die Bharatiya Janata Party (BJP) zur Regierungsbildung ein, obwohl ein nach der Wahl geschmiedetes Bündnis behauptete, über ausreichend Sitze zu verfügen. Der Oberste Gerichtshof griff ein, ordnete innerhalb von 24 Stunden einen Floor Test an und erklärte: „Lassen Sie das Parlament entscheiden.“ Ähnliche Situationen gab es 2017 in Goa und Manipur, wo die Gouverneure die BJP zur Regierungsbildung einluden, obwohl sie nicht die stärkste Einzelpartei war. In beiden Fällen wurden nach der Wahl gebildete Allianzen übergangen, was Vorwürfe der Kompetenzüberschreitung nach sich zog.

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Die Sarkaria-Kommission hatte bereits eine klare Präferenzreihenfolge für die Regierungsbildung festgelegt: Zuerst vor der Wahl geschlossene Bündnisse, dann die stärkste Einzelpartei, gefolgt von nach der Wahl gebildeten Allianzen (mit allen Partnern in der Regierung) und schließlich Bündnisse mit externer Unterstützung. Doch diese Richtlinien wurden nicht immer befolgt, was Fragen zur einheitlichen Anwendung verfassungsrechtlicher Normen aufwirft.

Aktuell wird einem Gouverneur vorgeworfen, einem Politiker mit den Initialen TVK die Regierungsbildung verweigert zu haben. Sollte sich dies bestätigen, wäre dies ein weiterer Fall, in dem das Handeln eines Gouverneurs im Widerspruch zu etablierten Rechtsgrundsätzen steht.

Die wiederkehrenden Konflikte zwischen Gouverneuren und gewählten Vertretern unterstreichen die Notwendigkeit einer strikteren Einhaltung verfassungsrechtlicher Prinzipien. Die Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Mehrheitsprüfungen im Plenarsaal und nicht im Ermessen des Gouverneurs liegen. Solange diese Urteile nicht konsequent umgesetzt werden, werden Streitigkeiten über die Regierungsbildung wohl weiter anhalten.

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