Gericht stoppt rechtswidrige Kürzungen von Geisteswissenschafts-Fördergeldern
Julian HartmannGericht stoppt rechtswidrige Kürzungen von Geisteswissenschafts-Fördergeldern
Ein Bundesrichter hat die Entscheidung der Trump-Regierung gekippt, tausende Fördergelder für die Geisteswissenschaften im Jahr 2025 zu streichen. Das Urteil erklärte die massenhaften Kürzungen für rechtswidrig und verfassungsfeindlich. Drei große wissenschaftliche Verbände hatten die Maßnahme angefochten und argumentiert, sie verletze ihre Rechte und entbehre jeder gesetzlichen Grundlage.
Im April 2025 hatte das Department of Government and Efficiency (DOGE) plötzlich Fördermittel gestrichen, die vom Kongress im Rahmen der National Endowment for the Humanities (Nationalstiftung für die Geisteswissenschaften) bewilligt worden waren. Die für die Kürzungen zuständigen Mitarbeiter waren Anfang 20 und verfügten über keinerlei geisteswissenschaftlichen Hintergrund. Sie prüften weder Anträge noch Unterlagen, bevor sie die Mittel für die Streichung markierten.
Die betroffenen Verbände reichten im Mai 2025 Klage ein und warfen der Regierung vor, ihre Befugnisse überschritten zu haben. Gerichtsakten zeigten später, dass DOGE-Mitarbeiter die Kündigungsbegründungen mit ChatGPT erstellt und dabei Bedenken zu Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion angeführt hatten.
Richterin Colleen McMahon vom Bundesbezirksgericht urteilte, die Streichungen verletzten den Ersten Verfassungszusatz (Meinungsfreiheit) sowie den Gleichheitsgrundsatz des Fünften Zusatzartikels. Zudem stellte sie fest, dass der Regierung die gesetzliche Kompetenz fehle, die Fördergelder einfach abzuschaffen. Die Richterin stoppte die Umsetzung der Kürzungen und fasste den Fall mit einer separaten Klage der Authors Guild (Autorenverband) zusammen.
Das Urteil verhindert, dass die Regierung die Streichungen weiter vorantreibt. Es unterstreicht zudem die rechtlichen Grenzen der Exekutivgewalt bei bundesweit bewilligten Fördermitteln. Die betroffenen wissenschaftlichen Verbände behalten ihre Mittel – sofern nicht weitere Berufungen das Ergebnis ändern.






