Wahl des Lörracher Stellvertreters für rechtmäßig erklärt
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters von Lörrach wurde nach einer Prüfung durch den Regierungspräsidiums Freiburg als rechtmäßig bestätigt. Eine Beschwerde hatte eine Überprüfung des Wahlverfahrens ausgelöst.
Die Wahl erfolgte in Form einer Zustimmungsabstimmung.
Mit dem Beschluss des Regierungspräsidiums Freiburg sind alle Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl ausgeräumt. Sowohl die Wiederwahl des Bürgermeisters als auch die Ernennung des Stellvertreters gelten damit als rechtlich einwandfrei. Weitere Anfechtungen des Verfahrens werden nicht erwartet.






