Visumfrei reisen: Diese Länder kasachische Staatsbürger ohne Visum besuchen können
Finn WolfVisumfrei reisen: Diese Länder kasachische Staatsbürger ohne Visum besuchen können
Kasachische Staatsbürger können mittlerweile visumfrei in zahlreiche Länder reisen – allerdings für unterschiedliche Zeiträume. Bei einigen Zielen sind zusätzliche Schritte erforderlich, etwa elektronische Reiseerlaubnisse oder lokale Meldepflichten. Diese Regelungen gelten für kurzfristige Aufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken.
Reisende aus Kasachstan dürfen ohne Visum für bis zu 30 Tage nach Südkorea einreisen, müssen jedoch zuvor eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA) beantragen. Ähnliche visumfreie Aufenthalte von 30 Tagen sind unter anderem in Argentinien, Brasilien, Vietnam und über einem Dutzend weiterer Länder möglich.
Montenegro erlaubt visumfreie Einreisen für maximal 30 Tage, allerdings nur zwischen dem 1. Mai und dem 1. Oktober. Für kürzere Reisen gestatten Hongkong, der Iran und Macau Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, während Barbados 28 Tage gewährt.
Einige Länder bieten kasachischen Bürgern sogar längere visumfreie Aufenthalte an. In Armenien, der Türkei, Albanien, Georgien und anderen Staaten sind bis zu 90 Tage möglich. In Aserbaidschan, Belarus, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan gilt ebenfalls die 90-Tage-Regelung, allerdings muss man sich nach 30 Tagen bei den lokalen Behörden anmelden.
Russland hält an seiner Regelung fest, die kasachischen Bürgern jährlich bis zu 90 Tage visumfreien Aufenthalt ermöglicht. Ab dem 1. Juli müssen Einreisende, die zum Studieren oder Arbeiten kommen, jedoch eine elektronische Einreiseerlaubnis – die sogenannte ruID – beantragen.
Für andere Reiseziele können Kasachen Visum bei der Ankunft in Sambia, Indonesien und Mauritius erhalten. Die Dominikanische Republik erlaubt zudem visumfreie Aufenthalte von bis zu 60 Tagen.
Diese Bestimmungen eröffnen kasachischen Bürgern vielfältige Reisemöglichkeiten in verschiedenen Regionen. Einige Länder verlangen zusätzliche Auflagen wie elektronische Genehmigungen oder Meldepflichten. Die Vorgaben sollen die Einhaltung der Regeln sicherstellen und gleichzeitig kurzfristige Besuche erleichtern.
