13 June 2026, 18:25

Verfassungsgericht kippt umstrittenes Fahrverbot im Naturschutzgebiet Schymbulak

Einfuhrverbot für Autos auf Schymbulak für ungültig erklärt

Verfassungsgericht kippt umstrittenes Fahrverbot im Naturschutzgebiet Schymbulak

Das Verfassungsgericht Kasachstans hat ein Dekret überprüft, das die Einfahrt von Fahrzeugen in das Naturschutzgebiet „Schymbulak“ einschränkt. Ein ortsansässiger Bewohner hatte die Maßnahme angefochten und argumentiert, sie beschneide sein Recht auf Zugang zu seinem Zuhause sowie seine Freizügigkeit.

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Das Dekret erlaubte lediglich Elektroautos die Zufahrt zur Schutzzone. Es war vom Äkim – dem Bürgermeister – von Almaty erlassen worden, stieß jedoch auf rechtlichen Widerstand eines Anwohners.

Das Gericht erklärte das Dekret für verfassungswidrig. Es begründete dies damit, dass dem Äkim die Befugnis fehle, derartige Beschränkungen anzuordnen. Vielmehr obliege es den lokalen Vertretungsorganen, den Fahrzeugzugang zu regeln und die erforderlichen Rechtsakte zu verabschieden.

Die Richter betonten zudem, wie wichtig es sei, Einschränkungen von Rechten mit dem Umweltschutz in Einklang zu bringen. Sie hoben hervor, dass öffentliche Interessen ebenso zu berücksichtigen seien wie individuelle Freiheiten.

Das Dekret wurde damit für nichtig erklärt. Künftige Beschränkungen des Fahrzeugzugangs werden nun von den lokalen Vertretungsgremien überwacht. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit ordnungsgemäßer Rechtsverfahren, wenn der öffentliche Zugang zu Schutzgebieten eingeschränkt wird.

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