US-Regierung verklagt vier Bundesstaaten wegen verweigerter SNAP-Datenherausgabe
Sebastian VoigtUS-Regierung verklagt vier Bundesstaaten wegen verweigerter SNAP-Datenherausgabe
Das US-Justizministerium hat Klage gegen vier Bundesstaaten wegen ihrer Weigerung erhoben, Daten von Antragstellern für das SNAP-Programm (Supplemental Nutrition Assistance Program) herauszugeben. Kentucky, Michigan, Minnesota und Pennsylvania werden vorgeworfen, Informationen zurückzuhalten, die vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) angefordert wurden. Der Streit dreht sich um die Forderung nach fünf Jahren Unterlagen aus dem Ernährungshilfeprogramm.
Im Mai 2026 hatte das USDA mehrere Bundesstaaten, darunter die vier genannten, aufgefordert, fünf Jahre an Daten von SNAP-Antragstellern zu übermitteln. Das Minnesota Department of Children, Youth, and Families bezeichnete die Anfrage als beispiellos und warnte, sie könnte die Privatsphäre von Millionen Familien gefährden. Die Behörde verwies zudem darauf, dass ein Bundesgericht ähnliche Bemühungen des USDA bereits vorläufig gestoppt hatte.
Das Justizministerium beantragt nun eine gerichtliche Anordnung, um die Staaten zur Kooperation zu zwingen. Der kommissarische Generalstaatsanwalt Todd Blanche argumentierte, ihre Weigerung erhöhe das Risiko von Betrug, Verschwendung und Missbrauch. Das USDA hatte für das Haushaltsjahr 2025 eine Fehlerquote von 10,6 Prozent bei SNAP-Zahlungen gemeldet, was zu landesweit 10,1 Milliarden Dollar an unrechtmäßigen Ausgaben führte.
Die Kinderschutz- und Familienbehörde Minnesotas lehnte eine weitere Stellungnahme ab und verwies stattdessen auf den Generalstaatsanwalt des Bundesstaats. Die Klage ist noch nicht entschieden, eine Lösung zeichnet sich bisher nicht ab.
Das Verfahren könnte die vier Staaten letztlich dazu verpflichten, die angeforderten Daten freizugeben. Ein Urteil zugunsten des Justizministeriums könnte einen Präzedenzfall für künftige Forderungen des USDA schaffen. Der Fall unterstreicht die Spannungen zwischen bundesstaatlicher Aufsicht und datenschutzrechtlichen Bedenken auf Landesebene.
