US-Gerichtshof stärkt DHS-Befugnisse im TPS-Programm – Folgen für Tausende Migrant:innen
Finn WolfUS-Gerichtshof stärkt DHS-Befugnisse im TPS-Programm – Folgen für Tausende Migrant:innen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein wegweisendes Urteil zur Einwanderungspolitik gefällt. Er bestätigte, dass Gerichte bestimmte Entscheidungen des Ministeriums für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) im Rahmen des Programms für vorübergehenden Schutzstatus (Temporary Protected Status, TPS) nicht überprüfen dürfen. Das Urteil betrifft Tausende Migrantinnen und Migranten, darunter über 10.000 Haitianer:innen allein im Bundesstaat Ohio.
Im Mittelpunkt des Falls stand das TPS-Programm, das kurzfristige humanitäre Hilfe für Menschen bietet, die nicht sicher in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Die Regierung unter Donald Trump hatte den TPS-Status für Haiti und Syrien unter der damaligen DHS-Ministerin Kristi Noem beendet. Das Gericht wies Vorwürfe zurück, diese Entscheidung sei rassistisch motiviert gewesen.
In einem separaten, aber damit zusammenhängenden Urteil stellten die Richter:innen klar, dass Migrant:innen außerhalb der USA keine Border-Beamt:innen zwingen können, sie vor der Einreise zu bearbeiten. Zudem präzisierten sie, dass Asylsuchende an der Grenze nicht automatisch einen Anspruch auf Einreise nach dem Immigration and Nationality Act von 1952 hätten. Das Urteil schließt jedoch nicht aus, dass Migrant:innen auf anderen legalen Wegen Asyl beantragen.
Mit weniger als zehn noch ausstehenden Fällen in dieser Sitzungsperiode steht zudem ein richtungsweisender Prozess zur Geburtsortsstaatsbürgerschaft an. Ohios Gouverneur Mike DeWine äußerte öffentlich Kritik an dem Urteil und verwies auf die Auswirkungen auf haitianische Einwohner:innen in seinem Bundesstaat.
Die Entscheidung des Supreme Court stärkt die weitreichenden Befugnisse des DHS im TPS-Programm. Gerichte bleiben weiterhin von der Überprüfung solcher Entscheidungen ausgeschlossen. Das Urteil lässt bestehende Asylwege offen, garantiert aber keinen automatischen Zutritt für Schutzsuchende an der Grenze.
