US-Gerichtshof prüft umstrittene Verbote halbautomatischer Gewehre in Bundesstaaten
Finn WolfUS-Gerichtshof prüft umstrittene Verbote halbautomatischer Gewehre in Bundesstaaten
Der Oberste Gerichtshof der USA wird einen Fall zu Verboten von halbautomatischen Gewehren auf Bundesstaaten- und Kommunalebene prüfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Gesetze gegen den Zweiten Verfassungszusatz verstoßen. Der Fall betrifft Regelungen in Connecticut und im Cook County, Illinois.
Connecticut hatte halbautomatische Waffen bereits 1993 verboten. Nach dem Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule im Jahr 2012 verschärfte der Bundesstaat seine Gesetze zusätzlich. Im Cook County, Illinois, gilt ein ähnliches Verbot.
Der Gerichtshof wird die mündlichen Verhandlungen in seiner nächsten Sitzungsperiode behandeln, die in der Regel im Oktober beginnt. Die Entscheidung könnte sich auf bestehende Gesetze in elf Bundesstaaten und dem District of Columbia auswirken, die den Verkauf, die Herstellung und den Transfer von Sturmgewehr-ähnlichen Schusswaffen untersagen.
Eine Studie aus dem Jahr 2004 ergab einen Rückgang von Schusswaffendelikten mit Angriffswaffen um 17 Prozent in sechs US-Städten, nachdem das bundesweite Verbot in Kraft getreten war. Die US-Katholikenbischofskonferenz hat sich öffentlich für ein nationales Verbot von Angriffswaffen ausgesprochen. Die Organisation unterstützt zudem flächendeckende Hintergrundüberprüfungen und Beschränkungen für Magazine mit hoher Munitionskapazität.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wird über die Rechtmäßigkeit dieser Verbote auf Bundesstaaten- und Kommunalebene entscheiden. Es könnte auch andere Maßnahmen zur Waffensicherheit im ganzen Land beeinflussen. Die Entscheidung wird zudem klären, inwieweit der Zweite Verfassungszusatz auf halbautomatische Gewehre anwendbar ist.
