US-Gerichtshof erlaubt Drogenkonsumenten den Besitz von Waffen – mit Einschränkungen
Sebastian VoigtUS-Gerichtshof erlaubt Drogenkonsumenten den Besitz von Waffen – mit Einschränkungen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat einstimmig entschieden, dass regelmäßige Drogenkonsumenten nicht automatisch ihr Recht auf Waffenbesitz verlieren dürfen. Die Entscheidung dreht sich um einen Mann aus Texas, Ali Hemani, der wegen des Besitzes von Marihuana, Kokain und einer Pistole in seinem Haus angeklagt worden war. Das Urteil markiert eine bedeutende Wende in der Frage, wie Bundesrecht mit Waffenbesitz und Drogenkonsum zusammenhängt.
Der Fall Hemani gegen die USA gelangte vor das höchste Gericht, nachdem untere Instanzen Hemani trotz seiner Drogenverurteilungen den Besitz seiner Schusswaffen gestattet hatten. Richter Neil Gorsuch, der die Mehrheitsmeinung verfasste, verwies auf die uneinheitliche Rechtslage von Marihuana in den Bundesstaaten und jüngste Änderungen in der bundesweiten Einstufung als zentrale Gründe für die Entscheidung.
Das Urteil ist eng gefasst und gilt nicht für Personen, die unter dem Einfluss illegaler Substanzen stehen und gleichzeitig eine Waffe besitzen, sofern ihre Gefährlichkeit nachgewiesen werden kann. Richter Samuel Alito stimmte zu, betonte jedoch, dass Bundesrecht weiterhin verurteilten Schwerverbrechern und psychisch Kranken den Waffenbesitz verbieten solle. Richterin Elena Kagan schloss sich Alitos Meinung an und bestätigte damit die Verfassungsmäßigkeit anderer Teile von §922(g).
Amy Swearer, eine Expertin für das zweite Verfassungszusatzrecht, erklärte, die Entscheidung stehe im Einklang mit der US-Verfassung. Sie verwies darauf, dass sie eine Entwaffnung nur bei gewalttätigen oder ungewöhnlich gefährlichen Personen zulasse. Nach bisherigem Bundesrecht konnte ein „unrechtmäßiger Drogenkonsument“ sein Recht auf Waffenbesitz verlieren, doch das Gericht hat diese Praxis nun blockiert.
Die Entscheidung könnte landesweit Auswirkungen auf viele Menschen mit Verurteilungen wegen unrechtmäßigen Drogenkonsums haben. Sie bestätigt, dass allein regelmäßiger Drogenkonsum nicht ausreicht, um das Recht auf Waffenbesitz zu entziehen. Allerdings bleiben die Einschränkungen für Schwerverbrecher, psychisch Kranke und Personen, die als nachweislich gefährlich eingestuft werden, weiterhin bestehen.






