Tschechien lehnt Istanbul-Abkommen ab – warum die Regierung auf nationale Gesetze setzt
Sebastian VoigtTschechien lehnt Istanbul-Abkommen ab – warum die Regierung auf nationale Gesetze setzt
Die tschechische Regierung hat beschlossen, das Übereinkommen von Istanbul nicht zu ratifizieren – einen zentralen europäischen Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die von Andrej Babiš geführte Regierung argumentiert, die bestehenden tschechischen Gesetze deckten bereits Diskriminierung, Gewalt und häusliche Gewalt ab. Nur noch fünf EU-Länder stehen außerhalb des Abkommens, darunter Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Bulgarien und Litauen.
Tschechien hatte das Istanbul-Abkommen zwar bereits 2016 unterzeichnet, verschob den Beginn des Ratifizierungsverfahrens jedoch bis 2023. Der Senat blockierte es im selben Jahr. Unter Babiš zog die Regierung nun die Zustimmung der Vorgängerregierung zur Ratifizierung zurück.
Die Regierung lehnt die im Abkommen enthaltene Definition von Geschlecht als von biologischem Geschlecht getrennt ab. Beamte behaupten, dies untergrabe den tatsächlichen Schutz von Frauen und stelle Ideologie über Fakten. Zudem betonen sie, die aktuellen tschechischen Gesetze böten bereits ausreichenden Schutz für Opfer häuslicher Gewalt.
In einer neuen Entschließung verpflichtete sich das Land, alle Opfer häuslicher Gewalt gleichermaßen zu schützen. Gleichzeitig erklärte es, die nationalen Definitionen von Ehe oder Geschlechtsidentitäten nicht ändern zu wollen. Die EU hingegen hatte das Abkommen 2023 auf eigener Ebene angenommen und es damit für alle Mitgliedstaaten verbindlich gemacht. Im vergangenen Jahr hatte Lettland versucht, aus dem Vertrag auszutreten, blieb jedoch Mitglied, nachdem der Präsident die Unterzeichnung des Austrittsgesetzes verweigerte.
Die Tschechische Republik wird das Istanbul-Abkommen nicht ratifizieren. Die Regierung besteht darauf, dass die nationalen Gesetze ausreichen, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Mit dieser Entscheidung gehört das Land zu einer kleinen Gruppe von EU-Staaten, die sich dem Vertrag weiterhin verweigern.






