Streit um Landtagsräume - AfD-Anträge abgelehnt

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Das Innere eines Gebäudes mit Stühlen, Lampen und Glastüren, mit einem sichtbaren Boden am unteren Bildrand.

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Das Hessische Landesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen ihre Verlegung während der Sanierungsarbeiten im Wiesbadener Stadtschloss abgewiesen. Die Partei hatte argumentiert, der Umzug in ein externes Gebäude behindere ihre parlamentarische Arbeit. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Regelung weder die Rechte der Fraktion noch ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Pflichten verletze.

Das Stadtschloss, Sitz des Hessischen Landtags seit 1946, wird seit 2018 umfassend saniert. Das rund 50 Millionen Euro teure Projekt zwang Teile der Verwaltung und einige Fraktionen zu einer vorübergehenden Verlegung. Die AfD, die 2019 in den Landtag einzog, war zunächst in einem Gebäude etwa 500 Meter vom Hauptkomplex entfernt untergebracht worden.

Die Partei focht diese Entscheidung an und behauptete, die Entfernung erschwere ihre Arbeit erheblich. Sie schlug vor, externe Büros unter den Fraktionen zu rotieren oder die Last gleichmäßiger zu verteilen. Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass die Verlegung die AfD an der Ausübung ihres Mandats gehindert hätte.

Seit Beginn der Legislaturperiode 2024 verfügt die AfD über begrenzte Büroräume und einen Sitzungssaal im Hauptgebäude. Auch andere Gruppen, darunter die FDP-Fraktion und Teile der Landtagsverwaltung, wurden während der Sanierung vorübergehend in Ausweichstandorte verlegt.

Mit dem Urteil bestätigt das Gericht, dass die Verlegung der AfD keine Verletzung ihrer parlamentarischen Rechte darstellte. Die Fraktion hat nun zwar teilweise Räumlichkeiten im Hauptgebäude, doch die Sanierungsarbeiten im Stadtschloss dauern an. Andere Parlamentsgruppen und Mitarbeiter bleiben bis zum Abschluss der Arbeiten in provisorischen Unterkünften.

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