Strafverfahren nach Wohnungsverweigerung für Waisenkinder in Sotschi eingeleitet
Sebastian VoigtStrafverfahren nach Wohnungsverweigerung für Waisenkinder in Sotschi eingeleitet
In Russland hat das Investigativkomitee ein Strafverfahren wegen der Verweigerung von Wohnraum für zwei volljährige Waisenkinder in Sotschi eingeleitet. Der Fall geht auf eine Beschwerde zurück, die über den offiziellen Social-Media-Account des Komitee-Vorsitzenden Alexander Bastrykin eingereicht wurde.
Laut der Beschwerde wurde den beiden Enkelinnen des Beschwerdeführers, die als Waisen gelten, zu Unrecht der gesetzlich garantierte Anspruch auf eine Wohnung verweigert. Bastrykin ordnete daraufhin die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung an.
Die Ermittlungsbehörde im Gebiet Krasnodar hat eine verfahrenstechnische Prüfung eingeleitet. Andrei Maslow, der Leiter der Direktion, erhielt den Auftrag, ein Strafverfahren zu eröffnen und regelmäßig über den Stand der Ermittlungen zu berichten. Unterdessen überwacht die Zentrale des Investigativkomitees die Umsetzung von Bastrykins Anweisungen.
Die Ermittlungen laufen derzeit auf Hochtouren. Die Behörden prüfen die Vorwürfe der Wohnraumverweigerung und stellen sicher, dass die gesetzlichen Verfahren eingehalten werden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Durchsetzung der Schutzrechte für Waisen nach russischem Recht.
