Steuerrecht für Vereine: Was Ehrenamtliche in Hünfeld jetzt wissen müssen
Finn WolfSteuerrecht für Vereine: Was Ehrenamtliche in Hünfeld jetzt wissen müssen
Im Lokomotivschuppen von Hünfeld fand diese Woche der fünfte Infoabend für Ehrenamtliche der Stadt statt. Bei der Veranstaltung trafen sich lokale Freiwillige und Fachleute, um sich über zentrale finanzielle und rechtliche Themen auszutauschen. Im Fokus stand diesmal das Steuerrecht für Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Den Abend eröffnete Julia Schröder vom Landkreis Fulda mit einer Vorstellung der regionalen Ehrenamtsangebote. Sie erläuterte, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für örtliche Initiativen und deren Mitglieder gibt.
Anschließend referierte die Steuerberaterin Sandra Oechler in einem 90-minütigen Vortrag über die Buchführung in gemeinnützigen Organisationen. Als Diplom-Kauffrau erklärte sie die aktuellen steuerlichen Änderungen, die Vereine betreffen. Eine wichtige Neuerung ist die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags für Ehrenamtliche auf 960 Euro pro Jahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigt zudem die steuerfreie Grenze für Ausbilder auf 3.300 Euro jährlich.
Oechler betonte, wie wichtig es ist, dass Vereine sich an ihre satzungsgemäßen Zwecke halten. Während ideelle Tätigkeiten steuerbefreit bleiben, unterliegen wirtschaftliche Aktivitäten einem ermäßigten Steuersatz – sofern der Jahresumsatz 50.000 Euro nicht übersteigt. Andernfalls werden gewerbliche Einnahmen voll versteuert.
Nach dem offiziellen Teil gab es bei Würstchen und kühlen Getränken Gelegenheit zum lockeren Austausch. In entspannter Atmosphäre tauschten sich die Teilnehmer über Erfahrungen aus und stellten Nachfragen.
Die Veranstaltung bot klare Orientierung zu steuerlichen Regelungen für Vereine und gemeinnützige Gruppen. Dank der angepassten Freibeträge und Pauschalen haben Organisationen nun mehr finanzielle Spielräume. Die Ehrenamtlichen nahmen praktisches Wissen mit, um ihre Vereine künftig noch besser zu verwalten.






