Steinmeier ruft zum ersten Ehrenamtstag am Tag des Grundgesetzes auf
Charlotte RichterSteinmeier ruft zum ersten Ehrenamtstag am Tag des Grundgesetzes auf
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier startet Initiative zum Tag des Grundgesetzes
Zum ersten Mal hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier einen „Ehrenamtstag“ ins Leben gerufen, der die Bürgerinnen und Bürger dazu aufruft, sich ehrenamtlich zu engagieren und über die Bedeutung des Grundgesetzes nachzudenken. Mit der Aktion möchte Steinmeier die gesellschaftliche Teilhabe im ganzen Land stärken.
Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, wurde am 23. Mai 1949 verkündet und legte den Grundstein für die Bundesrepublik Deutschland. Steinmeier nutzte diesen Jahrestag, um den Ehrenamtstag vorzustellen – als einen Tag, an dem Demokratie nicht nur gefeiert, sondern durch konkretes Handeln gelebt wird.
Bei einem Besuch in einem Gemeinschaftsgarten im Berliner Bezirk Neukölln pflanzte der Bundespräsident Zucchinisetlinge und erntete Spinat. Die praktische Tätigkeit stand symbolisch für seinen Appell, sich aktiv in lokale Projekte einzubringen.
Steinmeier bezeichnete das Grundgesetz als „Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ und ermutigte besonders junge Menschen, sich im Ehrenamt auszuprobieren. Der Ehrenamtstag biete ihnen die Möglichkeit, kurzfristige Aufgaben – auch digital – kennenzulernen, ohne sich langfristig binden zu müssen. Langfristig hofft er, dass die Initiative zu einer jährlichen Tradition wird, die demokratische Werte durch gemeinsames Engagement festigt.
Doch es geht nicht nur um individuelles Mitwirken: Steinmeier betonte, dass gemeinsame Aktivitäten die Verbindungen zwischen unterschiedlichen Gruppen stärken. Durch das Miteinander könnten Bürgerinnen und Bürger ein tieferes Verständnis für Demokratie und Gemeinschaft entwickeln.
Der Ehrenamtstag soll den Tag des Grundgesetzes zu einem aktiven Fest der Bürgerverantwortung machen. Junge Menschen erhalten so eine Plattform, um Ehrenämter flexibel auszuprobieren. Steinmeiers Vision verbindet das Erbe des Grundgesetzes mit der alltäglichen Mitgestaltung der Gesellschaft.






