22 April 2026, 20:05

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein

Eine Gruppe von Menschen sitzt um einen Tisch mit Papieren und Gegenständen, einer hält ein Papier in der Hand, mit Text unten: "Libel Hunters on the Look Out, or Daily Examiners of the Liberty of the Press".

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller ein

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Verfahren wegen übler Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Fall ging auf zwei Beiträge auf X (ehemals Twitter) zurück, in denen Müller sich über Hamado Dipama, Mitglied im Rundfunkrat des BR, äußerte. Müller hatte Dipamas Flüchtlingsstatus sowie dessen Aktivitäten in sozialen Medien infrage gestellt und damit eine juristische Auseinandersetzung ausgelöst.

Müller begrüßte die Entscheidung und bezeichnete die Ermittlungen als emotional belastend. Für seine Verteidigung hatte er sich auf öffentliche Spenden gestützt und im Rahmen einer Notfallkampagne 15.000 Euro gesammelt.

Der Konflikt begann, als Müller Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag von Afrokratie, einer Bildungsplattform, kritisierte. In dem ursprünglichen Post waren weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden, bevor der Begriff später in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Dipama, der 2002 als Gegner des damaligen Präsidenten Blaise Compaoré aus Burkina Faso geflohen war, unterstützt mittlerweile den aktuellen Machthaber des Landes, Ibrahim Traoré.

Müller äußerte zudem Zweifel an Dipamas Flüchtlingsstatus und hinterfragte, ob dieser bestehen bleiben könne, falls Dipama 2025 zur Einweihung eines Mausoleums für den ehemaligen Militärdiktator Thomas Sankara nach Burkina Faso zurückkehre. Müller argumentierte, die Klage ziele nicht auf seine Medienkritik ab, sondern sei eine persönliche Animosität Dipamas.

Im Laufe des Verfahrens kritisierte Müller, was er als ungerechtes Rechtssystem empfand: Beschuldigte müssten seiner Ansicht nach hohe Kosten tragen, um haltlose Vorwürfe abzuwehren, während Kläger vom Staat unterstützt würden. Zur Abwehr der Beleidigungsklage hatte er sich von der Kanzlei Hoecker vertreten lassen.

Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft kam für Müller als Erleichterung. Er hatte den Prozess als finanziell und emotional belastend beschrieben, betonte jedoch, seine Berichterstattung sei gerechtfertigt gewesen.

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Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller seine Arbeit nun ohne juristischen Druck fortsetzen. Die fallengelassenen Vorwürfe bedeuten, dass keine weiteren Schritte gegen seine Beiträge über Dipama unternommen werden. Ungeklärt bleibt jedoch die grundsätzliche Debatte über Prozesskosten und die Herausforderungen, mit denen Beschuldigte in Beleidigungsklagen konfrontiert sind.

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