Sächsische Landtagsabgeordnete sollen bald mehr Gehalt erhalten – doch ist das gerechtfertigt?

Parlamentsentschädigungen könnten 2026 erneut steigen - Sächsische Landtagsabgeordnete sollen bald mehr Gehalt erhalten – doch ist das gerechtfertigt?
Abgeordnete im sächsischen Landtag könnten im nächsten Jahr eine Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge erhalten. Der vorgeschlagene Anstieg folgt anhaltenden Diskussionen über eine Anpassung der Gehälter an die Lohnentwicklung im Freistaat. Das Thema hat in der Öffentlichkeit eine Debatte ausgelöst – die Meinungen sind gespalten, ob eine solche Erhöhung gerechtfertigt ist.
Aktuell verdienen die 120 Landtagsabgeordneten in Sachsen ein Grundgehalt von 7.315,70 Euro pro Monat. Diese Summe orientiert sich an der Besoldungsgruppe R2, Stufe 6, die als Referenz für die Bezüge von Richtern dient und damit auch für die Parlamentarier maßgeblich ist. Zusätzlich zu ihrem Gehalt erhalten die Abgeordneten ein steuerfreies Kostenpauschale zwischen 4.054 und 5.301 Euro monatlich.
Die mögliche Gehaltserhöhung würde das Grundgehalt der Abgeordneten auf 7.396,16 Euro pro Monat anheben – ohne die zusätzlichen Zulagen. Eine endgültige Entscheidung über die Anpassung wird in den kommenden Monaten erwartet. Falls sie umgesetzt wird, würde die Änderung wie bei früheren jährlichen Überprüfungen in Kraft treten.

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