Sachsen will Paragraf 188 abschaffen – doch viele Länder widersetzen sich
Julian HartmannSachsen will Paragraf 188 abschaffen – doch viele Länder widersetzen sich
Ein Vorstoß Sachsens zur Abschaffung eines Gesetzes, das Politiker vor Beleidigungen und Verleumdungen schützt, wird in dieser Woche debattiert. Die Justizminister der deutschen Bundesländer werden den Plan am Donnerstag erörtern. Die umstrittene Regelung, bekannt als Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, stößt bereits jetzt auf Widerstand aus mehreren Regionen.
Bei dem betreffenden Gesetz handelt es sich um eine Strafvorschrift, die es zu einer Straftat macht, Politiker in einer Weise zu beleidigen, zu verleumden oder zu verunglimpfen, die ihre öffentliche Arbeit schwerwiegend beeinträchtigt. Sachsens Initiative zur Abschaffung des Paragrafen trifft jedoch auf Ablehnung mehrerer Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen. NRWs Justizminister Benjamin Limbach argumentierte, eine Streichung der Regelung ohne Ersatz sei aktuell schlecht timed.
Auch Bremen lehnt den Vorschlag ab. Die Justizbehörde der Hansestadt verteidigte das Gesetz mit der Begründung, es zeige, dass Eingriffe in die Arbeit ehrenamtlicher Kommunalpolitiker nicht als Privatsache behandelt werden. Andere Länder äußerten ähnliche Bedenken und warnten, eine Abschaffung von Paragraf 188 könnte den Schutz für Amtsträger schwächen.
Die Debatte am Donnerstag wird zeigen, ob Sachsens Vorstoß bei den Bundesländern auf Zustimmung stößt. Bleibt das Gesetz unverändert, behalten Politiker weiterhin die Möglichkeit, rechtlich gegen schwere Beleidigungen vorzugehen, die ihre Arbeit behindern. Das Ergebnis wird klären, wie Deutschland künftig die Meinungsfreiheit mit dem Schutz von Personen im öffentlichen Dienst in Einklang bringt.
