27 March 2026, 16:02

Sachsen erhöht Beamtengehälter – bis zu 2,8 Prozent mehr ab 2026

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einer Bergkulisse, mit dem Text "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granit Arbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

Sachsen erhöht Beamtengehälter – bis zu 2,8 Prozent mehr ab 2026

Beamte in Sachsen erhalten Gehaltserhöhung

Nach einer neuen Vereinbarung der regierenden CDU- und SPD-Parteien in Sachsen steht für die Beamten des Landes eine Gehaltsanpassung bevor. Die Erhöhung orientiert sich an den jüngsten Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst und stößt bei Gewerkschaften und Politikern auf breite Zustimmung.

Die Maßnahme sieht eine Anpassung der Gehälter und Pensionen vor, um den Beschäftigten im öffentlichen Sektor in den kommenden Jahren eine fairere Bezahlung zu ermöglichen. Das Paket umfasst eine Mindesterhöhung von 100 Euro für alle Beamten. Weitere Stufen folgen: eine Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026, dann um 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und schließlich um 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

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Jan Löffler, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, bezeichnete die Einigung als "eine Frage der Gerechtigkeit". Henning Homann, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, betonte, die Entscheidung zeige Wertschätzung für die Arbeit der öffentlichen Bediensteten und ihren Beitrag für die Gesellschaft. Ralf Hron, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, hob zudem die zentrale Rolle der Beamten für die Aufrechterhaltung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hervor.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Ankündigung als "positiven Schritt". Sachsen schließt sich damit anderen Bundesländern an – darunter Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein –, die die jüngsten Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes auf ihre Beamten übertragen.

Die Gehaltserhöhung bringt die sächsischen Beamten auf den Stand der aktuellen Tarifverträge. Gehälter und Pensionen werden künftig die neuesten Lohnvereinbarungen widerspiegeln und so tausenden Beschäftigten im öffentlichen Sektor mehr finanzielle Planungssicherheit bieten. Die ersten Anpassungen treten im April 2026 in Kraft, weitere Änderungen sind bis 2028 vorgesehen.

Quelle