06 April 2026, 18:04

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Fälle seit November 2024

Illustrierter Familienstammbuch-Eintrag mit schwarzem Hintergrund, zeigt Bilder von Menschen und Text mit "Geburten, Hochzeiten, Tode".

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsänderung – 976 Fälle seit November 2024

Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts

Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des rechtlichen Geschlechts ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen ihre amtlichen Eintragungen über das vereinfachte Verfahren aktualisiert.

Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft, und erste Zahlen zeigen, dass sie vor allem von Erwachsenen genutzt wird. Von den 976 Fällen betrafen nur etwa 40 Minderjährige. Bei den jüngeren Antragstellern erfolgte der Großteil der Änderungen von weiblich zu männlich.

Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes überprüft und diese größtenteils als erfolgreich bewertet. Nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch wurde gemeldet. In seltenen Fällen haben vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen.

Der Verband prüft nun mögliche Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Das aktualisierte System hat die Geschlechtsanpassung in amtlichen Registern beschleunigt, wobei die meisten Antragsteller erwachsen sind. Die Behörden beobachten die Entwicklung weiter und könnten weitere Nachbesserungen vornehmen. Bisher gilt das Gesetz mit nur minimalen Berichten über Missbrauch.

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