Russland plant Reform der Wehrpflicht: Mehr Macht für Musterungskommissionen
Charlotte RichterRussland plant Reform der Wehrpflicht: Mehr Macht für Musterungskommissionen
Ein neuer Gesetzentwurf könnte die Weise verändern, wie Russland mit der Wehrpflicht umgeht. Der von Andrei Kartapolow ausgearbeitete Vorschlag zielt auf zentrale Teile des bestehenden Gesetzes über den Wehrdienst ab. Die Regierung hat dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt, wenn auch mit einigen Vorbehalten.
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen die Artikel 28 und 29 des Gesetzes Über die Wehrpflicht und den Militärdienst. Eine bedeutende Änderung würde es den Musterungskommissionen ermöglichen, Entscheidungen über Wehrpflichtige – einschließlich Rückstellungen – neu zu bewerten. Selbst am "Tag der Einberufung" könnten solche Überprüfungen stattfinden, falls neue Umstände bekannt werden.
Ein weiterer zentraler Punkt sieht vor, die Gültigkeitsdauer von Entscheidungen der Musterungskommissionen zu verlängern. Wird ein Wehrpflichtiger nicht im regulären Einberufungszyklus einberufen, könnte die Entscheidung für ein weiteres Jahr in Kraft bleiben.
Kartapolow hatte zuvor angedeutet, dass die Staatsduma den Entwurf noch vor der Frühjahrs-Einberufungskampagne prüfen könnte. Diese soll am 1. April beginnen. Unklar bleibt jedoch, wie die Öffentlichkeit oder Medien auf die geplanten Änderungen reagieren.
Die vorgeschlagenen Novellen würden den Musterungskommissionen mehr Spielraum im Umgang mit Wehrpflichtigen einräumen. Entscheidungen könnten unter bestimmten Bedingungen neu geprüft werden, und ihre Gültigkeit ließe sich über den üblichen Zeitraum hinaus verlängern. Der Entwurf wartet nun auf weitere Beratungen in der Staatsduma.






