Ramelows gescheiterter Eilantrag: Die Linke streitet über Gehaltsdeckel für Abgeordnete
Julian HartmannRamelows gescheiterter Eilantrag: Die Linke streitet über Gehaltsdeckel für Abgeordnete
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und Mitglied der Linken, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag zur Deckelung der Abgeordnetengehälter zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Eilantrag als unzulässig ab.
Streitpunkt ist der Vorschlag der Linken, die Bezüge ihrer Politiker auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow hatte zunächst versucht, den Beschluss über die Gehaltsobergrenze mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen, und argumentiert, der Plan des Parteivorstands sei verfassungswidrig. Er brachte den Fall vor die Schiedskommission der Linken, die seinen Antrag jedoch zurückwies.
Das Gremium begründete seine Entscheidung damit, dass Ramelow kein berechtigtes Rechtsschutzbedürfnis habe. Da der Antrag zur Gehaltsdeckelung noch nicht formal beschlossen worden sei, sei sein Vorgehen verfrüht. Trotzdem kündigte Ramelow an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Erstmals bekannt geworden war der Konflikt durch einen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Darin wurden sowohl Ramelows juristisches Vorgehen als auch die Begründung des Schiedsgerichts für die Ablehnung detailliert geschildert.
Der Parteivorstand der Linken hält weiterhin an dem Vorhaben fest. Sollte der Beschluss durchkommen, müssten die Abgeordneten der Partei ihre Einkünfte auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitseinkommens reduzieren.
Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts bleibt Ramelows Berufung der nächste Schritt im Verfahren. Das Ergebnis wird zeigen, ob der Antrag zur Gehaltsdeckelung ohne weitere rechtliche Hürden vorankommen kann.
Der Plan der Linken bleibt vorerst in der Prüfung, ein endgültiger Beschluss steht noch aus.
