Portugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Staatsbürgerschaftsentzug als Strafe
Finn WolfPortugals Verfassungsgericht stoppt umstrittenen Staatsbürgerschaftsentzug als Strafe
Portugals Verfassungsgericht kippt umstrittenes Gesetz zum Entzug der Staatsbürgerschaft als Nebenstrafe
Das portugiesische Verfassungsgericht hat ein umstrittenes Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das den Verlust der Staatsangehörigkeit als zusätzliche Strafe vorsah. In der Begründung hieß es, die Regelung verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit. Die politische Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Oppositionsparteien kritisierten scharf den migrationspolitischen Kurs der Regierung.
Ursprünglich war das Gesetz mit Unterstützung der Sozialdemokratischen Partei (PSD), der christdemokratischen CDS-PP, der rechtspopulistischen Partei Chega sowie der Liberalen Initiative im Parlament verabschiedet worden. Es sollte den Entzug der Staatsbürgerschaft als zusätzliche Sanktion im Strafgesetzbuch verankern. Die Sozialistische Partei (PS) beantragte jedoch eine präventive Prüfung durch das Verfassungsgericht und stellte damit die Rechtmäßigkeit der Regelung infrage.
Das Gericht entschied einstimmig, dass ein solcher Strafausschluss nur in eng begrenzten Fällen zulässig sei: bei Straftaten gegen die staatliche Sicherheit, bei Terrorismus sowie dessen Finanzierung. Darüber hinaus sei die Maßnahme verfassungswidrig. Die Richter begründeten dies damit, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit nicht gerecht werde.
José Manuel Pureza vom Linksblock (BE) verurteilte daraufhin die Migrationspolitik der Regierung als „grausam und verfassungswidrig“. Die Entscheidung reihe sich in eine Serie von Niederlagen für die Regierung ein, der er vorwirft, wiederholt Gesetze vorzulegen, die rechtlicher Prüfung nicht standhielten.
Mit dem Urteil ist eine breite Anwendung des Staatsbürgerschaftsentzugs als Strafe im Strafgesetzbuch vorerst blockiert. Unberührt bleiben lediglich Fälle im Zusammenhang mit Staatssicherheit oder Terrorismus. Die Regierung sieht sich angesichts der Entscheidung mit erneuter Kritik an ihrer Gesetzgebungsstrategie konfrontiert.






