Portugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft – doch ein Streit bleibt ungelöst
Sebastian VoigtPortugals neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt in Kraft – doch ein Streit bleibt ungelöst
Portugals überarbeitetes Staatsangehörigkeitsgesetz ist nach der Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten in Kraft getreten. Die Sozialdemokratische Partei (PSD) bezeichnete die Änderungen als Schritt zur Angleichung an europäische und internationale Standards. Parallel dazu dauert ein juristischer Streit über eine umstrittene Nebenstrafe im Zusammenhang mit schweren Straftaten an.
Das Verfassungsgericht hatte kürzlich zum zweiten Mal eine ergänzende Sanktion gekippt, die es ermöglichte, verurteilten Schwerverbrechern die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Zwar erklärte das Gericht diese spezifische Regelung für verfassungswidrig, nicht jedoch das Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Gesamtheit.
André Ventura, Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei Chega, forderte die PSD auf, die Änderung des Strafgesetzbuchs mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchzusetzen, um die Richterentscheidung zu überstimmen. Die PSD lehnte jedoch jeden Schritt ab, der zu einem institutionellen Konflikt führen könnte.
Auch die Sozialistische Partei (PS) sprach sich gegen eine Umgehung des Gerichtsurteils aus. Unterdessen kündigte die PSD an, das Thema mit den politischen Partnern zu erörtern, die die umstrittene Maßnahme ursprünglich unterstützt hatten.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz gilt nun in der beschlossenen Fassung, doch die abgelehnte Strafvorschrift bleibt vorerst vom Tisch. Die PSD betonte, keine Eskalation mit der Justiz anzustreben. Stattdessen will sie im Dialog mit den unterstützenden Parteien eine Lösung innerhalb des rechtlichen Rahmens finden.






