Neues Wassergesetz in Bayern: Bürger zahlen – Unternehmen sparen

Gemeinschaftsverband droht Verfassungsbeschwerde gegen Wassergeld - Neues Wassergesetz in Bayern: Bürger zahlen – Unternehmen sparen
Bayern führt zum Jahresbeginn ein neues Wassergesetz ein, das weitreichende Änderungen im Hochwasserschutz und bei der Grundwassernutzung mit sich bringt. Eine der umstrittensten Maßnahmen – eine Wasserabgabe für private Haushalte – tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Kritiker werfen der Regierung vor, die Regelung begünstige einseitig Unternehmen und Landwirte, während die Kosten auf die Bürger abgewälzt würden.
Das neue Wassergesetz sieht vor, dass private Haushalte zehn Cent pro Kubikmeter genutzten Grundwassers zahlen müssen. Für den Durchschnittsbürger bedeutet das Mehrkosten von etwa fünf Euro pro Jahr. Gleichzeitig profitieren zahlreiche Branchen – insbesondere die Lebensmittel- und Getränkeindustrie – von Ausnahmen, was Vorwürfe der Bevorzugung nach sich zieht.
Ab Mitte 2026 wird die Abgabe für Haushalte fällig und belastet die Bürger mit einer zwar geringen, aber spürbaren Zusatzkosten. Unterdessen könnte der Streit um die Privilegien für Unternehmen eskalieren: Kommunale Behörden kündigten an, das Gesetz notfalls vor Gericht anzufechten. Die Entscheidung dürfte prägen, wie Bayern künftig mit seinen Wasserressourcen umgeht – und wer die finanziellen Lasten trägt.

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