Neuer Gesetzesentwurf soll Söhne gefallener Soldaten vor Mobilmachung schützen
Sebastian VoigtNeuer Gesetzesentwurf soll Söhne gefallener Soldaten vor Mobilmachung schützen
Ein neuer Gesetzentwurf soll die Familien gefallener Soldaten vor einer Mobilmachung schützen. Fjodor Tumussow, Erster Stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses der Staatsduma, hat die Initiative eingebracht. Falls das Gesetz verabschiedet wird, würden Söhne und leibliche Brüder gefallener Soldaten während Kriegszeiten von Einberufungen zurückgestellt werden.
Bisher gelten solche Aufschübe für enge männliche Angehörige gefallener Soldaten nur bei der regulären Wehrpflicht – nicht jedoch bei einer Mobilmachung. Dadurch sind Familien weiterhin plötzlichen Einberufungen ausgesetzt. Tumussows Entwurf zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem die Befreiung auf Bundesebene verankert wird.
Der Vorschlag wurde nun an den Duma-Präsidenten Wjatscheslaw Wolodin sowie an den Verteidigungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet. Offizielle Vertreter argumentieren, dass die Änderung Bürgern langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren in ohnehin schon belastenden Zeiten ersparen würde.
Dies ist nicht der erste aktuelle Versuch, betroffenen Gruppen finanzielle oder rechtliche Erleichterungen zu verschaffen. Bereits zuvor hatte ein anderer Abgeordneter vorgeschlagen, Nordzulagen von der Einkommensteuer zu befreien.
Bei Annahme des Gesetzes würden die Schutzmaßnahmen für Hinterbliebene militärischer Familien formal verankert. Söhne und leibliche Brüder gefallener Soldaten könnten dann ohne rechtliche Auseinandersetzungen von der Mobilmachung ausgenommen werden. Die nächsten Schritte hängen von der Prüfung und einer möglichen Abstimmung der Duma über den Entwurf ab.






