Neue Regeln: Richterliche Genehmigung für digitale Durchsuchungen geplant
Julian HartmannNeue Regeln: Richterliche Genehmigung für digitale Durchsuchungen geplant
Das Innenministerium hat neue Regeln für die Durchsuchung digitaler Geräte vorgeschlagen. Solche Durchsuchungen werden als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre betrachtet und sollen künftig denselben Grundsätzen wie physische Durchsuchungen unterliegen. Vor der Untersuchung der Inhalte beschlagnahmter Smartphones oder anderer Geräte durch Ermittler wäre eine richterliche Genehmigung erforderlich.
Innenminister Igor Taro setzt sich für eine Gesetzgebung ein, die mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Einklang steht. Ziel ist es, die rechtswidrige Beweissammlung zu verhindern. Nach dem Vorschlag könnten Geräte zwar weiterhin von den Ermittlungsbehörden beschlagnahmt und deren Daten kopiert werden, die Auswertung der Daten würde jedoch einer gerichtlichen Zustimmung bedürfen.
Das Ministerium befürwortet zudem ein eigenständiges rechtliches Rahmenwerk für die Prüfung digitaler Inhalte. Dies würde klarere Vorschriften für die Beweissicherung aus E-Mail-Konten und intelligenten Geräten umfassen. Zwar könnten Betroffene freiwillig bestimmte Informationen preisgeben, dies würde jedoch die generelle richterliche Kontrolle nicht ersetzen.
Das Justiz- und Digitalisierungsministerium bereitet derzeit eine Gesetzesinitiative für ein künftiges Gesetz zur elektronischen Beweissammlung vor. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Durchsuchungen digitaler Geräte denselben rechtlichen Standards wie physische Durchsuchungen genügen. Dies wäre ein bedeutender Schritt bei der Regulierung des Zugriffs von Ermittlern auf persönliche Daten.
