Neue Regeln für Kurzzeitbeschäftigungen und Aufenthaltsgenehmigungen

Neue Regeln für Kurzzeitbeschäftigungen und Aufenthaltsgenehmigungen
Estland verschärft die Regeln für Unternehmen, die ausländische Arbeitskräfte einstellen. Ab 2026 gelten neue Meldepflichten für Arbeitgeber, die kurzfristige Beschäftigungen vermitteln. Zudem müssen Firmen ihre finanzielle Stabilität nachweisen, bevor sie Anträge auf Aufenthaltstitel unterstützen können.
Ab dem 1. Januar 2026 sind Unternehmen, die ausländische Staatsbürger für kurzfristige Tätigkeiten ins Land holen, verpflichtet, sich zunächst im estnischen Handelsregister eintragen zu lassen. Dieser Schritt wird zur Voraussetzung, bevor eine Arbeitsregistrierung erfolgen kann.
Für Firmen, die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen sponsern, gelten künftig strengere Prüfungen. Sie müssen künftig nachweisen, dass sie mindestens sechs Monate lang aktive Wirtschaftsaktivitäten entfaltet haben, bevor ein Antrag eingereicht werden kann. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass nur etablierte Unternehmen Arbeitskräfte aus dem Ausland beschäftigen dürfen.
Die aktualisierten Vorschriften treten Anfang 2026 in Kraft. Unternehmen müssen sich vorbereiten, indem sie ihren Registrierungsstatus und ihre finanziellen Unterlagen überprüfen. Wer die neuen Auflagen nicht erfüllt, darf keine ausländischen Mitarbeiter mehr anwerben oder unterstützen.
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