Neue EU-Energieeffizienzregeln: Was Hausbesitzer und Vermieter 2026 erwartet
Sebastian VoigtNeue EU-Energieeffizienzregeln: Was Hausbesitzer und Vermieter 2026 erwartet
Deutschland überarbeitet seine Energieeffizienzvorschriften für Gebäude, um sie an die strengeren EU-Standards anzupassen. Die bekannten Bewertungen von A+ bis H werden bald verschwinden und durch eine einfachere Skala von A bis G mit höheren Anforderungen ersetzt. Diese Änderungen werden in den kommenden Jahren Hausbesitzer, Vermieter und öffentliche Stellen betreffen.
Ab Mai 2026 müssen alle Energieausweise dem neuen EU-System folgen. Die beste Bewertung, Klasse A, gilt künftig nur noch für Gebäude mit Null-Emissionen – eine deutlich strengere Vorgabe als das bisherige A+. Am anderen Ende der Skala umfasst Klasse G die 15 % der ineffizientesten Immobilien des Landes.
Die Bundesregierung arbeitet zudem am Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen soll. Dieses Gesetz wird EU-Vorgaben umsetzen, darunter eine schrittweise Solarpflicht. Bis Ende 2026 müssen neue öffentliche und gewerbliche Gebäude mit einer Fläche von über 250 Quadratmetern Solartechnik installieren.
Neue Offenlegungspflichten gelten ab Mai 2026 für Mietverträge und größere Sanierungen. Vermieter, die keine gültigen Energieausweise vorlegen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen. Öffentliche Gebäude müssen bis 2028 den Null-Emissions-Standard erfüllen, alle neuen EU-Gebäude folgen bis 2030.
Auch auf dem Immobilienmarkt sind Auswirkungen zu erwarten: Gebäude der Klasse A könnten an Wert gewinnen, während Immobilien der Klasse G wegen ihrer schlechten Effizienz mit einem "Braunen Abschlag" rechnen müssen. Ältere Energieausweise, die noch nach dem GEG ausgestellt wurden, könnten an Glaubwürdigkeit verlieren, sobald die neue Skala greift.
Die Umstellung auf die A-bis-G-Skala markiert einen tiefgreifenden Wandel für den deutschen Immobiliensektor. Strengere Effizienzregeln, Solaranforderungen und verpflichtende Zertifikate werden bewirken, wie Gebäude bewertet und bewirtschaftet werden. Die ersten Fristen beginnen 2026, weitere Stufen folgen in den darauffolgenden Jahren.






