Mordprozess in Flensburg: 25-Jähriger soll Mann unter Drogen-Vorwand erstochen haben

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Ein Buch mit dem Titel "World Of Trouble" mit einem Bild eines Mannes und eines Hundes, das auf einem Tisch liegt.

Mann vor Gericht wegen tödlichen Messerstichs in Flensburg - Mordprozess in Flensburg: 25-Jähriger soll Mann unter Drogen-Vorwand erstochen haben

Vor dem Landgericht Flensburg muss sich ein junger Mann wegen des Mordes an einem 41-Jährigen in Schleswig verantworten. Das Opfer war im Juli des vergangenen Jahres mit mehreren Messerstichen in einem Stadtpark tot aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Mann unter einem Vorwand dorthin gelockt zu haben, um ihn zu berauben und zu töten.

Die Tat ereignete sich im Sommer 2024 in einem Park in Schleswig. Der damals 25-jährige Angeklagte soll das Opfer unter dem Vorwand kontaktiert haben, Drogen kaufen zu wollen. Bei dem Treffen griff der Beschuldigte den Mann laut Anklage mit einem Messer an und fügte ihm tödliche Verletzungen zu.

Die Leiche des Opfers wurde später von einem Passanten in einem Gebüsch entdeckt. Die Ermittler gingen von Raub als Tatmotiv aus – offenbar waren Drogen und Wertsachen das Ziel. Nun muss sich der Angeklagte in einem Prozess wegen Mordes verantworten, der die Aufmerksamkeit auf die Gewaltkriminalität in der Region lenkt. Das Verfahren reiht sich in eine Serie aufsehenerregender Prozesse vor demselben Gericht ein. In einem anderen Fall, der mit der Insel Amrum in Verbindung steht, gestand einer von zwei Angeklagten, einen Geflüchteten erstochen zu haben. Zudem war Anfang dieses Jahres ein selbsternannter Heiler wegen des Mordes an seiner Ehefrau verurteilt worden; das Urteil wurde am 10. Juni 2025 rechtskräftig.

Der Prozess geht weiter, während die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Mordes anstrebt. Der Name des Angeklagten bleibt in den öffentlichen Unterlagen ungenannt, und das Gericht muss nun auf Grundlage der vorgebrachten Beweise entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe für den tödlichen Angriff.