Mexikos Dilemma: Soll Ex-Gouverneur Rocha Moya an die USA ausgeliefert werden?
Finn WolfMexikos Dilemma: Soll Ex-Gouverneur Rocha Moya an die USA ausgeliefert werden?
Ein mexikanischer Abgeordneter hat die Auslieferung des ehemaligen Gouverneurs Rubén Rocha Moya in die USA wegen mutmaßlicher Verbindungen zum Drogenhandel gefordert. Germán Martínez Cáceres, Mitglied der PAN-Partei, besteht darauf, dass der Fall vor US-Gerichten verhandelt werden sollte. Derzeit befindet sich das Verfahren noch in einer verwaltungstechnischen Phase, nicht in einem strafrechtlichen Stadium.
Die USA haben bisher keinen offiziellen Auslieferungsantrag gestellt. Ein solcher Antrag müsste jedoch Haftbefehle, Straftatbestände sowie Beweise enthalten, die einen hinreichenden Tatverdacht belegen. Nach mexikanischem Recht greift in solchen Fällen keine parlamentarische Immunität.
Die endgültige Entscheidung über die Auslieferung trifft das mexikanische Außenministerium – und zwar nach einer Prüfung durch einen Bundesrichter. Allerdings liegt die Hauptverantwortung in dieser Phase beim Ministerium und nicht bei den Gerichten. Die Verteidigung hat bereits reagiert und über Amparo-Klagen vorläufige Festnahmen zur Auslieferung blockieren lassen.
Eine mögliche Verteidigungsstrategie könnte darin bestehen, in Mexiko eigene Ermittlungen einzuleiten, um zu verhindern, dass Rocha Moya in den USA vor Gericht steht – gestützt auf das ne-bis-in-idem-Prinzip. Dieses Prinzip könnte jedoch nicht gelten, wenn die mexikanischen Verfahren als Scheinprozesse angesehen werden oder keine echten strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Fall stellt das mexikanische Justizsystem auf die Probe und ist zugleich ein Test für den internationalen Ruf des Landes im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Das Ergebnis hängt davon ab, ob das Außenministerium nach Prüfung der Beweise und rechtlichen Argumente der Auslieferung zustimmt.






