Mecklenburg-Vorpommern: Über 75 Prozent der Haftbefehle betreffen Ausländer – Politiker alarmiert
Julian HartmannMecklenburg-Vorpommern: Über 75 Prozent der Haftbefehle betreffen Ausländer – Politiker alarmiert
Neue Zahlen zeigen, dass der Großteil der Personen, gegen die in Mecklenburg-Vorpommern Haftbefehle vorliegen, ausländische Staatsbürger sind. Von 1.497 Fällen entfallen 1.134 – also über 75 Prozent – auf Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die Daten haben bei lokalen Politikern Besorgnis über die Kriminalitätsentwicklung in der Region ausgelöst.
Die größten Gruppen der gesuchten Ausländer stammen aus Polen (364), Georgien (107) und Rumänien (75). Auch Ukrainer (68) und Tunesier (58) sind in der Statistik stark vertreten. Bei Gewaltdelikten speziell führen Tunesier (neun Fälle), Polen (acht) sowie Marokkaner und Russen (jeweils fünf) die Liste an.
Von den 83 wegen Gewalttaten Gesuchten besitzen 74 keine deutsche Staatsbürgerschaft – das bedeutet, dass fast 90 Prozent der mit Gewaltdelikten in Verbindung stehenden Personen Ausländer sind. Nikolaus Kramer, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag, wies darauf hin, dass ausländische Täter oft Schlupflöcher ausnutzen, indem sie in ihre Herkunftsländer fliehen oder sich in "Parallelgesellschaften" ihrer eigenen Nationalität in Deutschland verstecken.
Kramer kritisierte die Situation scharf und argumentierte, dass sich Kriminalität für ausländische Straftäter mitunter sogar "lohnen" könne. Er verwies auf eine höhere Gewaltbereitschaft, eine Missachtung der Rechtsordnung und eine geringschätzige Haltung gegenüber der deutschen Gesellschaft als treibende Faktoren. Die AfD zeigte sich alarmiert und betonte, dass ausländische Kriminelle eine erhebliche Rolle in der Kriminalitätsstatistik der Region spielen.
Die Daten unterstreichen das Ausmaß der Beteiligung von Ausländern an ausstehenden Haftbefehlen – insbesondere bei Gewaltdelikten. Da mehr als drei Viertel der Gesuchten keine Deutschen sind, befassen sich Behörden und politische Gruppen nun mit den weiteren Konsequenzen für die Strafverfolgung und die öffentliche Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern.






