Mainz streitet über Tempolimit an der Rheinachse – Grüne ziehen vor Gericht
Charlotte RichterMainz streitet über Tempolimit an der Rheinachse – Grüne ziehen vor Gericht
Die Stadtverwaltung Mainz hat sich zu Kritik der Grünen an einer aktuellen Tempolimit-Entscheidung entlang der Rheinachse geäußert. Im Mittelpunkt des Streits steht die Vorgehensweise des Rechtsausschusses und dessen Übereinstimmung mit den städtischen Richtlinien. Nach einer offiziellen Anfechtung wird die Angelegenheit nun gerichtlich überprüft.
Die Grünen hatten Bedenken geäußert, dass der Ausschuss von den Lärmgrenzwerten abgewichen sei, die im Mainzer Lärmaktionsplan festgelegt sind. Zudem hinterfragten sie Äußerungen des Vorsitzenden zur „Vision Zero“-Verkehrssicherheitsstrategie und warfen dem Gremium Inkonsistenzen im Entscheidungsprozess vor.
Die Verwaltung entgegnete, die Geschwindigkeitsbegrenzung basiere auf der Straßenverkehrsordnung und nicht auf dem Lärmaktionsplan, der lediglich empfehlenden Charakter habe. Zudem betonten die Beamten die Unabhängigkeit des Ausschusses, der sich an rechtliche Vorgaben – und nicht an Weisungen von Stadtrat oder Oberbürgermeister – halte.
Die Vorwürfe wies die Verwaltung zurück und bezeichnete die Aussagen des Vorsitzenden als sachfremd für die Entscheidung. Dennoch wurde beim Verwaltungsgericht Mainz Klage gegen einen der Widerspruchsbescheide des Ausschusses eingereicht. Das Gericht wird nun prüfen, ob die Entscheidung des Gremiums den rechtlichen Anforderungen entsprach. Die Verwaltung beharrt darauf, dass ihr Handeln rechtmäßig und unabhängig erfolgt sei.
