Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit
Klage einer jungen Mutter auf Erstattung entgangener Löhne während der Eingewöhnungsphase in der Kita gescheitert
Das Landgericht Frankenthal hat die Klage einer jungen Mutter abgewiesen, die eine Entschädigung für entgangenes Einkommen während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kindertagesstätte (Kita) gefordert hatte. Das Urteil präzisiert die Grenzen der kommunalen Verantwortung in solchen Fällen und macht deutlich, wer die Kosten trägt, wenn Eltern für die Betreuungsumstellung ihres Kindes freinehmen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Mutter, die vom Staat die Erstattung ihres Lohnausfalls verlangte, nachdem sie zu Hause geblieben war, um ihrem Kind den Übergang in die Kita zu erleichtern. Sie argumentierte, die Stadt müsse ihre finanziellen Einbußen in dieser Phase übernehmen. Das Gericht wies ihre Klage jedoch zurück und stellte klar, dass die Pflicht der Kommune mit der Bereitstellung eines Kita-Platzes erfüllt sei.
Nach deutschem Recht sind die örtlichen Behörden zwar verpflichtet, einen Betreuungsplatz anzubieten, nicht aber, Eltern für Arbeitsausfälle während der Eingewöhnungszeit zu entschädigen. Diese Phase – die oft mehrere Tage oder Wochen dauert – gilt als Aufgabe der Familie. Das Urteil bestätigt, dass eine finanzielle Unterstützung für entgangene Löhne in dieser Zeit nicht zu den kommunalen Pflichten gehört. Die Richter folgten damit den bestehenden Richtlinien, wonach die Stadt ihre gesetzliche Verpflichtung bereits mit dem Angebot eines Kita-Platzes erfüllt. Eltern müssen demnach mögliche Einkommensausfälle selbst tragen, während sich ihr Kind an die neue Umgebung gewöhnt.
Die Entscheidung setzt ein klares Signal: Städte haften nicht für entgangenes Einkommen während der Eingewöhnungsphase in der Kita. Eltern müssen künftig mögliche Verdienstausfälle bei der Aufnahme ihrer Kinder in die Betreuung eigenverantwortlich einplanen. Mit dem Urteil wird jede Erwartung an finanzielle Unterstützung durch die Kommunen in solchen Fällen zurückgewiesen.

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