"Kyras Gesetz" soll Sorgerechtsentscheidungen nach häuslicher Gewalt reformieren
Charlotte Richter"Kyras Gesetz" soll Sorgerechtsentscheidungen nach häuslicher Gewalt reformieren
„Kyras Gesetz“ passiert Senat und Abgeordnetenhaus in Albany
Diese Woche hat „Kyras Gesetz“ sowohl den Senat als auch das Abgeordnetenhaus in Albany passiert. Der Gesetzentwurf wartet nun auf die Unterschrift von Gouverneurin Kathy Hochul, bevor er in Kraft treten kann. Ziel des Gesetzes ist es, die Handhabung von Sorgerechtsverfahren in Familiengerichten zu reformieren – insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt oder Kindesmisshandlung.
Benannt ist das Gesetz nach Kyra Franchetti, einem zweijährigen Mädchen, das 2016 von seinem Vater ermordet wurde. Die Tat ereignete sich während eines gerichtlich genehmigten, unbeaufsichtigten Besuchs. Zwar hatte ein Richter den Vater zuvor als „geringes Risiko“ eingestuft und trotz Warnsignale für sein unberechenbares Verhalten ein gemeinsames Sorgerecht angeordnet.
Kyras Mutter, Jacqueline Franchetti, setzte sich jahrelang für die Ausarbeitung des Gesetzes ein. Zehnmal überarbeitete sie den Entwurf, um sicherzustellen, dass unbelegte Behauptungen oder Gerüchte keine Rolle mehr spielen. Wie der Abgeordnete Charles Lavine betonte, unterstützten Abgeordnete beider Parteien die Vorlage.
Wird das Gesetz unterzeichnet, müssen Richter künftig vor der Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts Beweise für häusliche Gewalt oder Kindesmisshandlung priorisieren. Die Familienrechtsexpertin Patricia Pastor ist überzeugt, dass solche Reformen Tragödien wie den Tod Kyras – aber auch die Fälle von Thomas Valva und Jor’Dynn Duncan – hätten verhindern können.
Gouverneurin Hochul hat bis Jahresende Zeit, den Entwurf zu unterzeichnen oder ein Veto einzulegen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden Richter verpflichtet, Gewalt und Misshandlung als entscheidende Faktoren in Sorgerechtsentscheidungen zu gewichten. Ziel ist es, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.






