Klage der Dominikanerinnen: New Yorker Pronomen-Gesetz bedroht Glaubensfreiheit
Julian HartmannKlage der Dominikanerinnen: New Yorker Pronomen-Gesetz bedroht Glaubensfreiheit
Die Dominikanerinnen von Hawthorne haben Klage gegen ein Gesetz des Bundesstaates New York aus dem Jahr 2024 eingereicht. Das Gesetz schreibt vor, dass Langzeitpflegeeinrichtungen die bevorzugten Pronomen von Bewohner:innen verwenden und Zimmer nach der Geschlechtsidentität zuweisen müssen. Die Ordensschwestern argumentieren, dies verstoße gegen ihre religiösen Überzeugungen als Katholikinnen.
Die Klage wurde am 6. April 2024 beim US-Bezirksgericht für den Südbezirk von New York eingereicht. Als Beklagte werden Gouverneurin Kathy Hochul sowie vier Gesundheitsbeamte des Staates genannt. Das Gesetz selbst trat am 28. Mai 2024 in Kraft.
Die Schwestern behaupten, die Vorschrift zwinge sie, gegen die katholische Lehre zu handeln. Bei Nichteinhaltung drohen ihnen Bußgelder, gerichtliche Anordnungen oder der Entzug ihrer Betriebslizenz. Doug Wilson, Geschäftsführer der Catholic Benefits Association, hat ihre Position zur Religionsfreiheit öffentlich unterstützt.
Mittlerweile hat sich auch das US-Justizministerium dem Fall angeschlossen. Es argumentiert, das Gesetz verletze den Gleichheitssatz, da es religiöse Gruppen unfair diskriminiere. Mutter Marie Edward Deutsch, die Generaloberin des Ordens, begrüßte das Engagement der Behörde und deren Anerkennung des Unrechts.
Der Rechtsstreit verdeutlicht den Konflikt zwischen staatlichen Auflagen und religiöser Praxis. Den Schwestern drohen bei Weigerung, die neue Regel umzusetzen, mögliche Sanktionen. Die gerichtliche Auseinandersetzung wird zeigen, ob die Vorschrift Bestand hat oder geändert werden muss.






