Kasachstan dementiert Kürzungen bei Sozialleistungen für teilzeitbeschäftigte Mütter
Charlotte RichterKasachstan dementiert Kürzungen bei Sozialleistungen für teilzeitbeschäftigte Mütter
In Kasachstan machen Gerüchte über mögliche Änderungen bei Sozialleistungen für Mütter die in Teilzeit als Kurierfahrerinnen arbeiten, die Runde. Das Arbeits- und Sozialschutzministerium hat diese Behauptungen nun offiziell zurückgewiesen. Die aktuellen Regelungen garantieren weiterhin Unterstützung für Eltern, die sich um kleine Kinder kümmern.
Laut dem kasachischen Sozialgesetzbuch erhalten nicht erwerbstätige Eltern staatliche Leistungen bis zum ersteninhalb Lebensjahr ihres Kindes. Diese Zahlungen stammen aus dem Staatshaushalt und werden ohne Bedingungen gewährt. Bei berufstätigen Eltern übernimmt die Sozialversicherung 40 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts der beiden Jahre vor der Geburt des Kindes, sofern sie Elternzeit in Anspruch nehmen.
Die Mittel für diese Leistungen stammen aus dem Staatlichen Sozialversicherungsfonds. Die Auszahlungen enden nur, wenn der Empfänger nach der Rückkehr in den Beruf selbst darauf verzichtet. Das Ministerium betonte, dass keine Pläne bestünden, diese Regelungen für Teilzeitbeschäftigte zu ändern.
Das bestehende System sieht finanzielle Unterstützung für Eltern je nach Beschäftigungsstatus vor. Das Arbeits- und Sozialschutzministerium hat seine Verpflichtung bekräftigt, diese Leistungen beizubehalten. Bisher wurden keine Änderungen der Richtlinien für teilzeitbeschäftigte Mütter angekündigt.






