17 June 2026, 19:47

Kalifornien plant Mindestabstand für Proteste vor religiösen Stätten

SCHauen: Senatsausschuss genehmigt Einschränkungen für Proteste in der Nähe von Kultstätten

Kalifornien plant Mindestabstand für Proteste vor religiösen Stätten

Ein neuer Gesetzentwurf in Kalifornien zielt darauf ab, Demonstranten von religiösen Einrichtungen fernzuhalten. Der Assembly Bill 2664 würde vorsehen, dass Protestierende mindestens 30 Meter Abstand zu Eingängen und Ausgängen einhalten müssen. Zudem soll ein Puffer von etwa 2,5 Metern um Personen gewahrt werden, die diese Stätten betreten.

Eingebracht wurde der Entwurf von der Abgeordneten Rebecca Bauer-Kahan. Sie berichtete, dass Gläubige beim Betreten religiöser Einrichtungen häufig mit Belästigungen und Beschimpfungen konfrontiert seien. Eine Klage aus dem Jahr 2025 hatte ähnliche Vorfälle an der Mission Church dokumentiert, wo christliche Gottesdienstbesucher von Demonstranten eingeschüchtert worden seien.

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Bei einer Anhörung des Senate Public Safety Committee am Dienstag wurde der Entwurf einstimmig mit 5:0 Stimmen angenommen. Robert Trestan, Vizepräsident der Anti-Defamation League für die Westregion, sprach sich für das Vorhaben aus. Er argumentierte, es trage dazu bei, allen Glaubensgemeinschaften sichere Gottesdienste zu ermöglichen.

Gegner des Gesetzentwurfs kritisieren, dass er rechtliche Schutzmechanismen für öffentliche Proteste auf Gehwegen und öffentlichen Wegen aushöhle. Bisher sieht das kalifornische Recht keine konkreten Abstandsregelungen zwischen Demonstranten und Gottesdienstbesuchern vor. Die Debatte knüpft an eine umstrittene Anordnung von Gouverneur Gavin Newsom aus dem Jahr 2020 an, der während der COVID-19-Pandemie die Schließung religiöser Einrichtungen verordnet hatte – eine Entscheidung, die später vom Obersten Gerichtshof der USA gerügt wurde.

Wird AB 2664 unterzeichnet, würde es klare Abstandsregeln für Proteste in der Nähe religiöser Stätten festlegen. Der Entwurf sucht einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz derer, die an Gottesdiensten teilnehmen. Nun geht das Gesetzgebungsverfahren in die nächste Runde.

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