Indiens Gericht erlaubt Abholzen von 45.000 Mangroven für Mumbais Küstenstraße
Finn WolfIndiens Gericht erlaubt Abholzen von 45.000 Mangroven für Mumbais Küstenstraße
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat einen Stopp des Abholzens von über 45.000 Mangrovenbäumen für die Küstenstraße zwischen Versova und Bhayandar in Mumbai abgelehnt. Damit bestätigt das Gericht einen Beschluss des High Court von Bombay, der der Stadtverwaltung Brihanmumbai Municipal Corporation (BMC) die Fortsetzung des Projekts erlaubt. Umweltaktivisten hatten gegen das Vorhaben geklagt und betont, dass Mangroven eine entscheidende Rolle beim Hochwasserschutz und der Kohlenstoffbindung spielen.
Der Fall gelangte vor den Obersten Gerichtshof, nachdem die Nichtregierungsorganisation Vanashakti eine Beschwerde gegen das Urteil des High Court eingereicht hatte. Die Organisation warf der BMC vor, die Genehmigung durch die Umwidmung eines älteren Aufforstungsplans erhalten zu haben, statt eine neue Umweltprüfung durchzuführen. Zudem argumentierten die Kläger, dass die ursprüngliche Umweltfreigabe aus dem Jahr 2018 lediglich die Rodung von 177 Mangroven vorsah – eine deutlich geringere Zahl als die jetzt geplante.
Die Antragsteller hoben die ökologische Bedeutung der Mangroven hervor und warnten, dass ihr Verlust die Hochwassergefahr in Mumbai verschärfen und die CO₂-Speicherung verringern werde. Der Generalanwalt entgegnete jedoch, die Küstenstraße werde die Reisezeiten verkürzen, Staus entlasten und letztlich die Emissionen senken, indem sie den Leerlauf im Verkehr reduziere.
Der Oberste Gerichtshof lehnte es ab, die Fachgutachten zur Anzahl der zu fällenden Bäume erneut zu prüfen, und erklärte, eine richterliche Einmischung in technische Bewertungen sei nicht gerechtfertigt. Zudem verwies das Gericht darauf, dass der High Court bereits strenge Auflagen erlassen habe, darunter jährliche Pflichtberichte über Ausgleichspflanzungen und die Wiederherstellung von Mangroven in den nächsten zehn Jahren.
Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, wies das Gericht die BMC an, dem High Court von Bombay jährlich Fortschrittsberichte vorzulegen. Diese müssen Auskunft über Umfang und Erfolge der Aufforstungs- und Renaturierungsmaßnahmen geben, die im Rahmen der ökologischen Ausgleichsregelungen des Projekts umgesetzt werden.
Das Küstenstraßenprojekt kann nun unter den bestehenden Auflagen fortgeführt werden. Die BMC muss die Bedingungen des High Court einhalten, darunter ein Jahrzehnt Überwachung und Renaturierungsarbeiten. Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs gibt es keine weiteren rechtlichen Hürden für die Rodung der Mangroven.






