Idaho-Gesetz zu Transgender-Toiletten vorläufig gestoppt – Richter blockiert diskriminierende Regelungen
Sebastian VoigtIdaho-Gesetz zu Transgender-Toiletten vorläufig gestoppt – Richter blockiert diskriminierende Regelungen
Ein Richter hat Teile eines Gesetzes im Bundesstaat Idaho vorläufig blockiert, das die Toilettennutzung für transgeschlechtliche Personen einschränkt. Mit dem Urteil werden Strafverfolgungen gegen sie verhindert, wenn sie sanitäre Einrichtungen nutzen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage von sechs transgender Einwohnern, die das Gesetz als verfassungswidrig unklar bezeichneten.
Das im März unterzeichnete Idaho-Gesetz betrifft Toiletten in privaten Gebäuden mit öffentlichem Zugang. Es sah strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen vor. Der Richter setzte jedoch Grenzen: Das Gesetz dürfe nicht durchgesetzt werden, wenn jemand eine Einzelkabine nutzt oder wenn auf derselben Etage wie eine Mehrpersonen-Toilette keine unbesetzte Einzelkabine verfügbar ist.
Das Gesetz sieht zudem Ausnahmen vor. Eine Person darf eine Einzelnutzungs-Toilette des anderen Geschlechts benutzen, wenn dies die einzig vernünftige Option ist und ein dringendes Bedürfnis besteht. Trotz dieser Regelungen entschied der Richter, dass die Umsetzung zentraler Teile des Gesetzes vorerst ausgesetzt werden muss.
Idahos Generalstaatsanwalt Raúl Labrador kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Entscheidung erging, nachdem die sechs Kläger argumentiert hatten, das Gesetz sei unklar und diskriminierend.
Das Richterurteil stoppt vorläufig die Durchsetzung der Hauptbestimmungen des Gesetzes. Transgender-Personen in Idaho können nun öffentliche Toiletten entsprechend ihrer Geschlechtsidentität nutzen, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Der Bundesstaat plant nun, das Urteil vor einem höheren Gericht anzufechten.






