Hubig will Angriffe auf Rettungskräfte mit harten Mindeststrafen ahnden

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Tisch und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Justizministerin Hubig verschärft Strafen für Angriffe auf Ärzte und Polizeibeamte - Hubig will Angriffe auf Rettungskräfte mit harten Mindeststrafen ahnden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt schärfere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Amtsträger voran. Die geplante Gesetzesreform zielt darauf ab, die zunehmenden Angriffe einzudämmen – insbesondere während Großveranstaltungen wie Silvesterfeiern. Hubig, Mitglied der SPD, betont, dass das Strafrecht auf solche Brutalität mit aller Konsequenz reagieren müsse.

Laut Entwurf sollen körperliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter oder Gerichtsvollzieher künftig mit einer Mindesthaftstrafe von sechs Monaten geahndet werden – doppelt so lang wie die bisherige Untergrenze von drei Monaten. Wer Rettungskräfte gezielt in einen Hinterhalt lockt und angreift, müsste mit mindestens einem Jahr Gefängnis rechnen, statt wie bisher mit sechs Monaten.

Die Neuregelungen erweitern den Schutz zudem auf Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Richter sollen strengere Strafen verhängen, wenn eine Straftat Tätigkeiten behindert, die dem Gemeinwohl dienen. Bei Volksverhetzung steigt die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre. Verurteilungen zu mindestens sechs Monaten Haft für solche Delikte könnten Tätern zudem für fünf Jahre das passive Wahlrecht entziehen.

Hubigs Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der Übergriffe auf Rettungs- und Einsatzkräfte stark zugenommen haben. Das Gesetz soll Angriffe auf Ärzte, Pflegepersonal und medizinisches Fachpersonal künftig genauso hart bestrafen wie Attacken auf Polizei und Ersthelfer.

Wird der Entwurf verabschiedet, wäre dies eine deutliche Verschärfung der Strafen für Gewalt gegen öffentliche Bedienstete. Die Maßnahmen richten sich sowohl gegen körperliche Angriffe als auch gegen Hasskriminalität und sehen längere Haftstrafen sowie strengere Richtlinien für die Strafzumessung vor. Die Bundesregierung begründet die Pläne mit dem notwendigen Schutz all jener, die sich für die Gemeinschaft engagieren.