Historischer Kompromiss: Bund entlastet Kommunen ab 2027 mit Milliardenhilfen
Charlotte RichterHistorischer Kompromiss: Bund entlastet Kommunen ab 2027 mit Milliardenhilfen
Bund und Länder haben sich auf einen Plan geeinigt, um die finanzielle Belastung der Kommunen zu verringern. Die neuen Regelungen sehen ab 2027 Entlastungen in Milliardenhöhe vor – nach jahrelangen Streitigkeiten über Bundesgesetze, die Städte und Gemeinden mit zusätzlichen Kosten belastet hatten.
Kern der Vereinbarung ist ein neues Prinzip: Der Bund übernimmt künftig 80 Prozent der Kosten, die Ländern und Kommunen durch die Umsetzung von Bundesgesetzen entstehen – allerdings nur, wenn die Ausgaben 200 Millionen Euro übersteigen. Damit gilt der Grundsatz, dass diejenige Ebene, die ein Gesetz beschließt, auch dessen finanzielle Folgen tragen muss.
Drei Bundesgesetze haben die kommunalen Haushalte besonders stark belastet: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Während sich die Kosten für die ersten beiden in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt haben, sind die Ausgaben für das dritte sogar auf das Vierfache gestiegen.
Auch Steuerreformen des Bundes haben den Kommunen zusätzliche Belastungen beschert, oft durch sinkende Einnahmen. Die neuen Regelungen sollen diese Probleme beheben und treten am 1. September in Kraft. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder rechnet allein im ersten Jahr mit Entlastungen von drei Milliarden Euro für die Kommunen, in den Folgejahren soll die Ersparnis noch höher ausfallen.
Die Einigung markiert einen Wandel in der Finanzbeziehung zwischen Bund und Kommunen. Künftig erhalten Städte und Gemeinden einen Ausgleich für teure Bundesauflagen. Im ersten Jahr der Umsetzung werden Ersparnisse von drei Milliarden Euro erwartet, in den folgenden Jahren sollen weitere Entlastungen folgen.
