Hamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Sebastian VoigtHamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er im Oktober 2024 einen anderen Fahrgast in einer U-Bahn mit homophoben Beleidigungen beschimpft hatte. Der Angeklagte Michael W. hatte Tibor P. mit hetzerischen Äußerungen angegriffen, sich später jedoch vor Gericht entschuldigt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den drastischen Anstieg queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland – die erfassten Straftaten liegen mittlerweile zehnmal höher als noch im Jahr 2010.
Die Auseinandersetzung begann am 20. Oktober 2024, als Michael W. Tibor P. in einer Hamburger U-Bahn beschimpfte. Er bezeichnete das Opfer als "Bazillus", "Krankheit" und "Schwuchtel" und verspottete zudem dessen Lackschuhe. Tibor P. sagte später aus, der Angriff habe ihn überfordert, gedemütigt und verängstigt zurückgelassen.
Ein Zeuge, der einschritt, wurde von Michael W. ebenfalls bedroht. Der Täter war bereits vorbestraft – unter anderem wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Während des Prozesses räumte Michael W. die Beleidigungen ein und entschuldigte sich. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, doch die Richterin betonte, dass die Äußerungen gezielt die sexuelle Orientierung des Opfers angegriffen hätten. Das Gericht verurteilte Michael W. zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, die in 150 Tagessätzen abgegolten werden muss.
Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Deutschland einen besorgniserregenden Anstieg queerenfeindlicher Hassverbrechen verzeichnet: Allein im vergangenen Jahr wurden 2.048 Vorfälle registriert. Die Richterin lobte Tibor P. für seinen Zivilcourage, sich öffentlich zu äußern. Michael W. muss nun die verhängte finanzielle Sanktion begleichen.






