09 June 2026, 10:31

Großbritannien plant Datenbank für auffällige Fluggäste – soll Alkohol-Chaos an Bord stoppen

Act Up In The Air? Jet2 möchte eine gemeinsame schwarze Liste von Passagieren im Vereinigten Königreich erstellen

Großbritannien plant Datenbank für auffällige Fluggäste – soll Alkohol-Chaos an Bord stoppen

Die britische Regierung prüft Pläne für eine nationale Datenbank mit auffälligen Fluggästen. Mit der Maßnahme soll ungebührliches Verhalten an Bord eingedämmt werden – insbesondere Vorfälle unter Alkoholeinfluss. Fluggesellschaften und Behörden wollen das Vorhaben im kommenden Jahr im Detail beraten.

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Aktuell führt ein Flugverbot bei einer britischen Airline nicht dazu, dass Reisende bei anderen Fluggesellschaften gesperrt werden. Das geplante System würde Meldungen über störende Passagiere zentral erfassen und es allen Airlines ermöglichen, entsprechende Sanktionen durchzusetzen. Damit würde Großbritannien ein Vorbild folgen, das in Frankreich bereits besteht: Dort drohen unruhigen Fluggästen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro.

Das Verkehrsministerium wird sich im Juni 2026 mit den Fluggesellschaften treffen, um die Umsetzung zu finalisieren. Die Airline Jet2 hat die Initiative bereits unterstützt und sich bereit erklärt, mit den Behörden bei der Einführung zusammenzuarbeiten. Unterdessen hat auch die USA eine eigene Kampagne gestartet, um das Verhalten an Bord zu verbessern – unter dem Motto „Höflichkeit und Anstand im Flugverkehr wiederherstellen“.

Rechtlich unklar ist noch, wie die britische „No-Fly-Liste“ mit den Datenschutzbestimmungen der DSGVO vereinbar wäre. Dennoch betont die Regierung, das Ziel sei klar: Allen Passagieren eine Reise ohne Störungen oder Konflikte zu ermöglichen.

Wird die Datenbank genehmigt, könnten Airlines erstmals Informationen über gesperrte Fluggäste austauschen. Das System könnte die Art und Weise, wie mit störendem Verhalten im britischen Luftverkehr umgegangen wird, grundlegend verändern. Bevor Änderungen in Kraft treten, müssen die Behörden jedoch noch Bedenken zum Datenschutz ausräumen.

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