Gesundheitskrise in Sachsen: 40.000 Bewohner haben keinen Zugang zu Versorgung

Admin User
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Eine Person in einer Jacke mit einer Zigarette im Mund steht vor einem Piano, mit einem Vorhang dahinter.

Grüne wollen Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung - Gesundheitskrise in Sachsen: 40.000 Bewohner haben keinen Zugang zu Versorgung

In Sachsen haben Tausende Menschen Schwierigkeiten, medizinische Versorgung zu erhalten, weil ihnen eine private Krankenversicherung oder ein Anspruch auf Leistungen fehlt. Nach Schätzungen des Vereins "Sächsischer Anonymer Behandlungsschein" sind rund 40.000 Einwohner betroffen. Die Grünen werfen dem Freistaat vor, diese schutzbedürftige Gruppe zu vernachlässigen. Das Problem hat sich durch die sogenannte "Nothelferklausel" verschärft, die eigentlich den Zugang zu medizinischer Versorgung für Bedürftige sichern soll. Doch in letzter Zeit wurden kaum noch Kosten für Notfallbehandlungen über diese Regelung erstattet – viele Betroffene bleiben damit ohne ausreichende ärztliche Hilfe. Diese Situation verstößt gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus dem UN-Sozialpakt, der einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung für alle vorsieht. Die Grünen fordern die Einführung eines landesweiten Systems für anonyme Behandlungsscheine sowie den Ausbau der vom Verein betriebenen Clearingstelle. Damit soll ein Sicherheitsnetz für diejenigen geschaffen werden, die durchs Raster fallen – etwa bei unbezahlten Versicherungsbeiträgen, prekär beschäftigte EU-Bürger, Obdachlose, Menschen ohne Papiere oder ohne legalen Aufenthaltsstatus. Aktuell hängt die medizinische Versorgung von Unversicherten in Sachsen stark von lokalen Hilfsorganisationen ab, was oft zu späten oder unzureichenden Behandlungen und schweren gesundheitlichen Folgen führt. Mit bundesweit rund 72.000 Menschen ohne private Krankenversicherung oder Anspruch auf medizinische Leistungen im Jahr 2023 ist der Handlungsbedarf dringend. Der Vorschlag der Grünen zielt darauf ab, das Problem in Sachsen zu lösen und sicherzustellen, dass jeder – unabhängig vom Versicherungsstatus – ein Recht auf zeitnahe und angemessene Behandlung hat.